Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Übergang Arbeitsverhältnis auf Betriebserwerber. Dreiseitiger Vertrag und Wechsel in Beschäftigungsgesellschaft. Zur Unzulässigkeit der Teilanfechtung
Leitsatz (amtlich)
1. Durch den Abschluss eines dreiseitigen Vertrags wird § 613a BGB jedenfalls dann nicht umgangen, wenn dem Arbeitnehmer für den Fall eines Wechsels in eine Beschäftigungsgesellschaft die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebserwerber nicht in Aussicht gestellt wird.
2. Eine Teilanfechtung des dreiseitigen Vertrags, die ausschließlich auf die Beseitigung der Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses gerichtet ist, ist ausgeschlossen.
Normenkette
BGB §§ 613a, 142, 123, 134
Verfahrensgang
ArbG Offenbach am Main (Entscheidung vom 10.10.2012; Aktenzeichen 10 Ca 199/12) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 10.10.2012 - 10 Ca 199/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages, den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber sowie über Vergütungsansprüche.
Die klagende Partei war bei der M, einem Hersteller von Druckmaschinen für den industriellen Bereich, in deren Betrieb in O beschäftigt. Dort war ein Betriebsrat gebildet.
Mit Beschluss des Amtsgerichts A vom 25. November 2011 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet und der Beklagte zu 1 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts A vom 1. Februar 2012 wurde über das Vermögen der M das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zu 1 zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Beklagte zu 2 hat den Betrieb am 1.2.2012 erworben.
Am 23. Januar 2...