Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch eine Abwicklungsvereinbarung. Beweiswürdigung
Orientierungssatz
1. Einzelfallentscheidung zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen hinsichtlich der Frage, ob ein übereinstimmender Wille der Arbeitsvertragsparteien dahingehend feststellbar ist, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von einer Abgeltungsklausel in einer von beiden Parteien unterzeichneten Abwicklungsvereinbarung ausgenommen sein sollte – hier verneint.
2. Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts nach Zurückverweisung durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 2008, 10 AZR 671/07.
Normenkette
HGB §§ 74, 74ff; ZPO § 286 Abs. 1
Verfahrensgang
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2006 – 21 Ca 2929/05 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über eine Karenzentschädigung.
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15. Dezember 2000 als „Manager … & …” zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt EUR 6.750,00 beschäftigt. Im Arbeitsvertrag vom 20. November 2000 heißt es:
„§ 6 Geheimhaltung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während und nach der Tätigkeit in der Gesellschaft. Alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen der Gesellschaft wird er einschließlich etwaiger Fotokopien zurückgebe...