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Hessisches LAG Urteil vom 07.02.2012 - 19 Sa 818/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfähigkeit. Surrogatstheorie. Urlaubsabgeltung. Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit. Teleologische Reduktion des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG

 

Leitsatz (amtlich)

Die teleologische Reduktion der Verfallfrist des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG im Fall der lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit ist auf das durch das Unionsrecht gebotene Maß zu beschränken. Da der Europäische Gerichtshof einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten als ausreichend angesehen hat, ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass Urlaubsansprüche bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahrs verfallen (ebenso: LAG Baden-Württemberg vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11)

An der Aufgabe der Surrogatstheorie für den gesetzlichen Mindesturlaub und den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist festzuhalten.

 

Normenkette

BUrlG § 7 Abs. 3-4

 

Verfahrensgang

ArbG Limburg a.d. Lahn (Entscheidung vom 15.03.2011; Aktenzeichen 1 Ca 448/10)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts M an der Lahn vom 15. März 2011 - 1 Ca 448/10 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.871,60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01. August 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Klägerin 83% und die Beklagte 17% zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch um Urlaubsabgeltung.

Die Klägerin wurde durch Arbeitsvertrag vom 5. April 1994 (Bl. 10 f. d.A.) mit Wirkung zum 1. April 1994 bei der A al...

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