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Hessisches LAG Urteil vom 06.01.2010 - 2 Sa 1125/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Lebensaltersstufen nach § 27 BAT. Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 06.01.2010, 2 Sa 1121/09, das vollständig dokumentiert ist. Altersdiskriminierung. Ausgleichsanspruch. Ausschlussfrist

 

Leitsatz (redaktionell)

Die tariflichen, nach Lebensaltersstufen gestaffelten Vergütungsregelungen des BAT sind wegen unmittelbarer Altersdiskriminierung unwirksam und führen zu einer Leistungserstreckung auf jüngere Arbeitnehmer.

 

Normenkette

BAT § 27 Abschn. A Abs. 1 S. 1; AGG §§ 1, 3, 7

 

Verfahrensgang

ArbG Marburg (Urteil vom 17.04.2009; Aktenzeichen 2 Ca 114/09)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.10.2010; Aktenzeichen 6 AZR 118/10)

BAG (Beschluss vom 26.05.2010; Aktenzeichen 6 AZN 125/10)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 17. April 2009 – 2 Ca 114/09 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger aufgrund seiner Teilzeittätigkeit als Lehrer Grundvergütung gemäß der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und das beklagte Land 1/3 zu tragen.

Für das beklagte Land wird die Revision zugelassen, im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Höhe des dem Kläger zustehenden Gehaltes.

Der am … geborene Kläger, der Gewerkschaftsmitglied ist, arbeitet aufgrund des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 10. Dezember 2007 und des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 27. Juli 2008, wegen deren je...

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