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Hessisches LAG Urteil vom 05.08.2011 - 3 Sa 60/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Altersvorsorge. Tarifauslegung. Auslegung von § 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VerstTV-Lotsen. Betriebliche Altersversorgung. Tarifauslegung [§ 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VerstTV-Lotsen]. Bemessung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nach § 4 Abs. 1 VersTV ist die operative Zulage Bestandteil des ruhegeldfähigen Jahreseinkommens mit der Folge, dass es bei Nichtberücksichtigung der operativen Zulage nach dem ZTV zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmers gegenüber Mitarbeitern kommen würde, die bis zum Renteneintritt weitergearbeitet haben.

2. Diesen Benachteiligungen will § 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VersTV-Lotsen erkennbar entgegenwirken, der der Fortschreibung des ruhegeldfähigen Jahreseinkommens während der Übergangsversorgung um stattfindende Tariferhöhungen dienst, da die in der Übergangsversorgung befindlichen Mitarbeiter nicht von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden sollen.

 

Normenkette

Tarifvertrag über die Versorgung für die beschäftigten Fluglotsen (VersTV) § 4 Abs. 1; Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die beschäftigten Fluglotsen (Ü-VersTV-Lotsen) § 8 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Offenbach am Main (Entscheidung vom 01.12.2010; Aktenzeichen 5 Ca 350/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.02.2014; Aktenzeichen 3 AZR 808/11)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 01. Dezember 2010 - 5 Ca 350/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch um die Frage, ob bei der Berechnung der Betriebsrente das ruhegeldfähige Jahreseinkommen unter Berücksichtigung der Erhöhung der operativen Zulage gemäß dem Zulagentarifvertrag vom 20. August 1993 in der Fassung des 8. Änderungs-TV vom 28. April 2000 zu ermitteln und die Betri...

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