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Hessisches LAG Beschluss vom 27.09.2005 - 4/18 TaBV 77/05

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keine Angaben zur Rechtskraft

Entscheidungsstichwort (Thema)

Leitender Angestellter. Qualitätsmanager. JAR-OPS

Leitsatz (amtlich)

Ein Qualitätsmanager einer Luftverkehrsgesellschaft im Sinne von Ziffer 1035 JAR-OPS ist leitender Angestellter, wenn er aufgrund seiner Spezialkenntnise Entscheidungen der Unternehmensleitung maßgeblich beeinflusst.

Normenkette

BetrVG § 5; BetrVG 5 III 2 Nr. 3; BetrVG § 99; BetrVG § 101; BetrVG § 117; JAR-OPS Ziff. 1035

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Beschluss vom 24.03.2005; Aktenzeichen 7 BV 16/04)

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 24. März 2005 – 7 BV 16/04 – abgeändert:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer Versetzung.

Die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin betreibt ein Luftverkehrsunternehmen. Der Antrag stellende Betriebsrat repräsentiert ihr Bodenpersonal. Die Arbeitgeberin übertrug dem bisherigen stellvertretenden Leiter ihres Flugbetriebs A zum 01. Juli 2004 die Leitung des Bereichs Flugsicherheits- und Qualitätsmanagement, ohne den Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen. Herr A ist Flugkapitän. Als solcher ist er mit einem gewissen, ein Drittel der Gesamtarbeitszeit jedenfalls nicht überschreitenden Anteil seiner Arbeitszeit nach wie vor tätig.

Aufgrund der Beförderung erhält er eine monatliche Zulage von EUR 1.431,62 sowie eine weitere leistungsabhängige Vergütung. Die Einrichtung eines von einem Qualitätsmanager verantworteten Qualitätssystems ist für Luftverkehrsgesellschaften durch die Regelung von Ziffer 1.035 des Internationalen Luftverkehrsabkommens JAR-OPS vorgeschrieben. Danach ist es insbesondere Aufgabe eines Qualitätsmanagers, sichere Betriebsabläufe und luf...

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