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Hessisches LAG Beschluss vom 15.02.2001 - 5 TaBV 158/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmungsrecht. Umlaufpläne

 

Leitsatz (amtlich)

Zum Umfang der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung bezüglich der Umlaufplanung

 

Normenkette

TV PV (Personalvertretung Condor) § 56

 

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Beschluss vom 27.09.1999; Aktenzeichen 6 BV 9/99)

 

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27.09.1999 – Az. 6 BV 9/99 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 1) zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Umfang der Mitbestimmungsrechte der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Personalvertretung) bei der Planung von Flugumläufen durch die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Arbeitgeberin).

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bedarfsluftfahrt, bei dem sich die betriebliche Mitbestimmung für das im Flugbetrieb beschäftigte Personal gem. § 117 Abs. 2 BetrVG nach dem „Tarifvertrag Personalvertretung …”, gültig ab 31.08.1992 i. d. F. des zweiten Änderungs- und Ergänzungstarifvertrages vom 07.02.1993 (im Folgenden: TV PV) richtet. Die Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Gestaltung der Arbeitszeit für das fliegende Personal ist gem. § 56 TV PV durch ihre Beteiligung an der Gestaltung der Umlaufpläne geregelt. Wegen des Wortlautes der genannten Tarifvorschrift wird ergänzend auf Bl. 44 d. A. Bezug genommen. Praktisch verfahren die Beteiligten dabei so, dass die Arbeitgeberin monatlich im Voraus die aktualisierten Saison- und Monatspläne für Lang- und Mittelstreckenumläufe zur Mitbestimmung vorlegt. Die Personalvertretung prüft diese und macht Änderungsvorschläge bezüglich einzelner oder mehrerer der Umläufe geltend (§ 56 Abs. 2 TV PV). Kommt es nicht zu einer Verständigung, entscheidet die Einigungsstelle (§ 56 Abs. 3 TV PV). Der in ...

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