Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches FG Urteil vom 12.02.1997 - 10 K 3052/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1993 und 1994

 

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 21.06.1996 und die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 jeweils vom 01.04.1996 werden dahin geändert, daß die Einkommensteuer jeweils entsprechend den am 21.08.1996 eingereichten Steuererklärungen festgesetzt wird.

Die Berechnung der geänderten Steuerfestsetzungen wird dem Finanzamt übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Tatbestand

Das Finanzamt erließ für die Streitjahre jeweils Einkommensteuerbescheide vom 01.04.1996. Es schätzte die Besteuerungsgrundlagen, weil die Klägerin und ihr Ehemann keine Steuererklärungen abgegeben hatten. Mit ihren Einsprüchen jeweils vom 30.04.1996 bat die Klägerin, die „wahrheitsgemäßen Einkommensteuererklärungen” 1993 und 1994 heranzuziehen.

Mit Verfügung vom 20.05.1996, die am selben Tag abgesandt wurde, setzte das Finanzamt der Klägerin und ihrem Ehemann eine Ausschlußfrist gemäß § 364 b Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) zur Angabe von Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung sie sich beschwert fühle, und gemäß § 364 b Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. § 60 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zur Einreichung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bis zum 20.06.1996. Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Verfügung Bezug genommen.

Mit Einspruchsentscheidung vom 21.06.1996 wies das Finanzamt die Einsprüche als unbegründet zurück, nachdem innerhalb der Frist ausweislich der Einkommensteuerakten keine Tatsachen vorgetragen und keine Steuererklärungen bei dem Finanzamt eingingen.

Zur Begründung der Klage verwies die Klägerin auf die bei dem Finanzamt eingereichten Steuererklärungen.

Auf den Hinweis der Berichterstatterin, daß dem Finanzamt keine St...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    FG des Saarlandes 1 K 148/97
    FG des Saarlandes 1 K 148/97

      Entscheidungsstichwort (Thema) Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuersteuermeßbescheide für 1994 und 1995  Nachgehend BFH (Urteil vom 09.09.1998; Aktenzeichen I R 31/98)   Tenor Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. Die Kosten des ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren