Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsteuerbefreiung für sog. ÖPP-Projekte
Leitsatz (redaktionell)
Eine Grundsteuerbefreiung für ein Erbbaurecht für eine private Gesellschaft die im Rahmen eines ÖPP-Projekts eine Schule sanieren und zum Teil neu errichten soll, kommt nur in Betracht, wenn die Rückübertragung des Grundstücks auf die öffentliche Hand nach Ablauf des Vertragsverhältnisses verbindlich festgelegt ist.
Normenkette
BewG § 19 Abs. 4; GrStG § 3 Abs. 1 S. 3
Streitjahr(e)
2005
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer so genannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (im Folgenden: ÖPP) gegeben sind für ein Erbbaurecht, das sich auf ein zu Schulzwecken genutztes Gebäude bezieht. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Als Kommanditist ist an der Gesellschaft der Landkreis … (im Folgenden: Landkreis) beteiligt. Letzterer ist in seinem Zuständigkeitsgebiet Träger für eine Vielzahl von Schulen. In dieser Eigenschaft ist er auch Eigentümer von Grundstücken, auf denen jeweils Gebäude mit den dazugehörigen Außenanlagen zum Betrieb einer Schule errichtet sind. Zu diesem Grundbesitz gehört auch das Grundstück O-Str. … in E, bestehend aus zwei Parzellen mit einer Fläche von xx.xxx m² sowie von x.xxx m² (Gemarkung .., Flur … Flurstücke … und …). Die darauf stehenden Gebäude tragen die Bezeichnung „C-Schule”.
Am….12.2005 schlossen der Landkreis und die Klägerin einen notariellen Erbbaurechtsvertrag. Darin bestellte der Landkreis der Klägerin ein Erbbaurecht an dem vorgenannten Grundstück für eine Teilfläche von xx.xxx m² (A...