Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessischer VGH Beschluss vom 10.01.1990 - BPV TK 3028/89

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gruppenangelegenheit. Personalrat. Vorsitzender. Vorstandsmitglied

 

Leitsatz (amtlich)

Der gruppenfremde Vorsitzende kann nach § 32 Abs 3 Satz 2 BPersVG in einer Gruppenangelegenheit den Personalrat nicht allein vertreten, wenn das gemäß § 32 Abs 1 Satz 3 BPersVG bestimmte Vorstandsmitglied verhindert ist und auch ein nach § 33 BPersVG zugewähltes Vorstandsmitglied nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen kann auch nicht auf die übrigen Gruppenmitglieder im Personalrat zurückgegriffen werden, weil das Gesetz gemäß § 32 Abs 2 Satz 3 nur Vorstandsmitglieder zur Vertretung zuläßt. Um der dadurch eintretenden Handlungsfähigkeit des Personalrats vorzubeugen, müssen die einzelnen in ihm vertretenen Gruppen Ersatzvorstandsmitglieder wählen.

nachgehend: BVerwG, B. v. 21.04.1992 – 6 P 8/90 -

 

Normenkette

BPersVG § 32 Abs. 1 Sätze 2-3, Abs. 3 S. 2, § 33

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 21.04.1992; Aktenzeichen 6 P 8.90)

 

Tatbestand

I.

Am 1.9.1987 wurden beim Fernmeldetechnischen Zentralamt Darmstadt (FTZ) zehn Nachwuchskräfte für den mittleren nichttechnischen Dienst (Laufbahn BF) eingestellt. Diese Kräfte befanden sich bis zum 21.1.1988 (Prüfungstag) zur Ausbildung beim Fernmeldeamt (FA) Darmstadt. Wegen eines voraussehbaren Personalminderbedarfs in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes als Folge strengerer Bemessungswerte, des Einsatzes moderner Bürokommunikationsmittel und darauf fußender haushaltswirksamer Maßnahmen sah der Beteiligte keine Möglichkeit, die bei ihm ausgebildeten Nachwuchskräfte (Angestellte) beim FTZ weiter zu beschäftigen.

Am 13.1.1988 unterrichtete er den Antragsteller in dem turnusmäßigen Monatsgespräch unter Schilderung der personalwirtschaftlichen Situation von seiner Absicht, die genannten Nachwuchskräfte zum Fern...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Bild: Haufe Shop

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


Bundespersonalvertretungsge... / § 33 Eintritt von Ersatzmitgliedern
Bundespersonalvertretungsge... / § 33 Eintritt von Ersatzmitgliedern

  (1) 1Scheidet ein Mitglied aus dem Personalrat aus, so tritt ein Ersatzmitglied ein. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied des Personalrats zeitweilig verhindert ist.  (2) 1Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Beschäftigten ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren