Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuerabzug bei zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer und späterer unzutreffender Rechnungs“berichtigung“ durch den Rechnungsaussteller
Leitsatz (amtlich)
„Berichtigt“ der Rechnungsaussteller nachträglich eine Rechnung mit zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer in der Weise, dass er nunmehr eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erstellt, so geht der Vorsteuerabzug dem Rechnungsempfänger nicht allein deshalb verloren, weil es am Erfordernis des Besitzes einer Rechnung gemäß § 14 UStG mit Umsatzsteuerausweis fehlt.
Der Verkauf einer Kundenliste stellt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, wenn der Erwerber das Anzeigenblatt des Veräußerers nicht fortführt, sondern die Kundenliste für Zwecke der von ihm erstellten Presseerzeugnisse verwendet.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 14
Tatbestand
Streitig ist, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist das Herstellen und Verlegung von Zeitungen und Zeitschriften, Büchern, sonstigen Druckschriften und Druckerzeugnissen sowie das Herstellen und Ausstrahlen von Hörfunk- und Fernsehsendungen.
Mit Rechnung vom 01.06.2004 erwarb die Klägerin von dem S-Verlag, Inhaber W. S. (Beigeladener), die Verlagsrechte „S Kurier“ mit Anzeigenkunden und Druckunterlagen zum Preis von 170.313,37 € zzgl. MwSt in Höhe von 27.250,14 € (Gesamtbetrag 197.563,51 €).
Die Klägerin machte die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend.
Am 31.05.2006 stellte der Veräußerer eine berichtigte Rechnung über den Gesamtbetrag von 197.563,51 € ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus (Bl. 026 USt-Akte). Gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt X erklärte er eine entsprechende Berichtigung gemäß § 17 Abs. 1 UStG mit der Begründung, es liege eine Geschäftsv...