Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.09.1980 - 2 K 25/80

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

§ 40a Abs. 3 EStG 1975: Keine 2%-tige Pauschalbesteuerung für dauerhaft im Weinbau eingesetzte Erntehelfer. Lohnsteuerhaftung 1973 bis März 1977

 

Leitsatz (amtlich)

(1) Ein 2%-tige Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG 1975 für Erntehelfer im Weinbau scheidet jedenfalls dann aus, wenn dieselben Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg jedes Jahr und jeden Monat für einige Tage beschäftigt werden, da insoweit nicht mehr von einer Beschäftigung „von Fall zu Fall”, sondern von einer wiederkehrenden Tätigkeit auszugehen ist.

(2) Liegen die Voraussetzungen für eine 10%-tige Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 1 EStG 1975 vor, so kann diese vor Entscheidung über das Hauptsacheverfahren ohne Antrag des Steuerpflichtigen nicht durchgeführt werden.

(3) Eine 10%-tige Besteuerung kann jedoch in Anlehnung an die Regelbesteuerungsvorschriften der § 35b Abs. 1 LStDV i.V.m. Abschn. 52c LStR 1972 im Schätzungswege durchgeführt werden, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln lassen und ein Fall des § 37 Abs. 1 LStDV nicht vorliegt.

(4) Nach Änderung der Rechtslage in 1975 scheidet ein Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber in Pauschalierungsfällen aus, da dieser für die pauschalierte Lohnsteuer nach § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG unmittelbarer Steuerschuldner ist.

 

Normenkette

EStG 1975 § 40a Abs. 2, 1; LStDV § 35b Abs. 1; LStR 1972 § 52c Abs. 1; EStG 1975 § 40 Abs. 3 S. 2; AO § 162 Abs. 1

 

Tenor

I. Der Lohnsteuerhaftungsbescheid vom 11. Mai 1977 und die Einspruchsentscheidung von 11. Dezember 1979 werden aufgehoben, soweit Lohnsteuernachforderungen für die Jahre 1975, 1976 und die Monate Januar bis März 1977 geltend gemacht werde. Die Lohnsteuer-Haftsumme wird auf 895,84 DM herabgesetzt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Ver...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Neue Wege im Corporate Learning: Workplace Learning
Workplace Learning

Dieses Buch zeigt, wie KI selbstorganisiertes Lernen direkt im Arbeitsprozess ermöglicht. Mit KI als Lernpartner wird Lernen effizienter, kostensparender und fördert gezielt Werte, Kompetenzen und Performance. Der Schlüssel zur nächsten Lern-Generation!


Einkommensteuergesetz / § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
Einkommensteuergesetz / § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

  (1) 1Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) bei Arbeitnehmern, ...

4 Wochen testen

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren