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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.08.2011 - 5 K 1669/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pensionszusage an den Ehegatten

 

Leitsatz (amtlich)

Geschätzte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen der Wirklichkeit nahe kommen, sie müssen in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein.

Eine dem Arbeitnehmer-Ehegatten gewährte Pensionszusage muss den erhöhten Anforderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Ernsthaftigkeit, die Durchführung sowie dem Zweck und dem Nachweis einer Pensionsverpflichtung genügen.

 

Normenkette

AO § 162; EStG §§ 6a, 18

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.04.2015; Aktenzeichen VIII R 49/12)

BFH (Urteil vom 15.04.2015; Aktenzeichen VIII R 49/12)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten sind die Einkünfte des Klägers und der Klägerin aus selbständiger Arbeit, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Einkommensteuervorauszahlungen ab 2009 streitig.

I.

In den Streitjahren 2002 bis 2004 und 2006 wurden die Kläger zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erklärte als Kinderarzt, aus einer Beteiligung und aus Honoraren der A GmbH Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seinen Gewinn als Kinderarzt ermittelte der Kläger seit dem Veranlagungsjahr 1999 durch Bestandsvergleich. Die Klägerin erklärte in den Jahren 2002 bis 2004 und 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und in den Jahren 2002 bis 2004 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als psychologische Beraterin. Gewinnermittlungen für ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit reichte die Klägerin nicht ein. In den Streitjahren war die Klägerin in der kinderärztlichen Praxis des Klägers als Arbeitnehmerin beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen (Prozessakte 5 K 1639/07, Bl. 187). Daneben erklärten die Klä...

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