Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.11.2015 - 6 K 1868/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BFH VI B 131/15)

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzugsfähigkeit von Kosten einer Geburtstagsfeier als Werbungskosten

Leitsatz (amtlich)

Kosten für eine Geburtstagsfeier können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen werden, wenn ein (Fremd-)Geschäftsführer ausschließlich seine Mitarbeiter, bzw. Rentner sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden einlädt, separate private Feiern des runden Geburtstages stattfinden und die Kosten je Teilnehmer an der Feier moderat sind. Im entschiedenen Fall ergab im Übrigen die Gesamtschau aller Umstände den rein betrieblichen Charakter der Feier (Einbindung des Arbeitgebers in die Organisation, Werkhalle als Veranstaltungsort, Zeit: Freitag mittags bis in den Nachmittag hinein, dem Kreis der Eingeladenen entsprechendes Ambiente).

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.11.2016; Aktenzeichen VI R 7/16)

Tatbestand

Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr 2011 alleiniger Geschäftsführer der G GmbH in X, einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mit einem Bestand von ca. 3.000 Wohnungen. Er ist Beamter der Stadt X und seit Juli 2002 beurlaubt. Nach § 6 des Gesellschaftsvertrags sind Geschäftsführer für fünf Jahre zu bestellen. Nach dem Ablauf der ersten Periode zum 30.06.2007 wurde der Vertrag bis zum 30.06.2012 verlängert.

Am. 21.03.2011 vollendete der Kläger das 60. Lebensjahr. Anlässlich seines 60. Geburtstags am 25.03.2011 lud der Kläger zu seiner Geburtstagsfeier ein (Einladung Bl. 29 PA). Die Einladungen erfolgten an ca. 70 Personen. Es handelte sich dabei um die Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Feier fand in Räumen der Gesellschaft statt.

In der Einkommensteuererklärung für das ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bild: Haufe Shop

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    BFH VI R 7/16
    BFH VI R 7/16

    Entscheidungsstichwort (Thema) Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags Leitsatz (amtlich) 1. Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren