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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 10.07.2001 - 2 K 2515/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristgerechte Klageerhebung; Änderungssperre bei Steuerfahndungsprüfung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wird nachgewiesen, dass die Klageschrift rechtzeitig an das Finanzgericht gefaxt wurde, so ist die Klage fristgerecht erhoben und es kommt nicht mehr darauf an, dass dieser Vortrag und seine Glaubhaftmachung innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO erfolgten.

2. Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO greift auch bei Steuerfahndungsprüfungen.

 

Normenkette

AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2; FGO § 47 Abs. 1, § 56 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 16.06.2004; Aktenzeichen X R 56/01)

BFH (Urteil vom 16.06.2004; Aktenzeichen X R 56/01)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob dem Kläger für die Streitjahre der Abzugsbetrag gemäß § 10e Abs. 1 EStG zusteht.

Der Kläger ist verheiratet und wird mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt. Die Ehefrau des Klägers erwarb im Jahr 1988 das Anwesen in der ... Der Kläger und seine Familie bewohnten die Dachgeschosswohnung; die anderen Wohnungen wurden vermietet. Ab 1988 wurde bei der Einkommensteuerveranlagung der Kläger antragsgemäß der Abzugsbetrag gemäß § 10e Abs. 1 EStG in Höhe von 6.680 DM gewährt.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 1995 teilte der Kläger mit Schreiben vom 7. Juli 1997 dem Beklagten mit, dass er mit seiner Familie seit 1991 die Wohnung im Obergeschoss bewohne und dass das Dachgeschoss seither vermietet werde. Der Beklagte erließ darauf hin geänderte Einkommensteuerbescheide u. a. für die Streitjahre 1992 und 1994, in denen der Abzugsbetrag gemäß § 10e Abs. 1 EStG nicht mehr berücksichtigt wurde. Seinen dagegen gerichteten Einspruch begründete der Kläger damit, es könne nicht sein, dass der Umzug vom Dachgeschoss in das Obergeschoss steuerschädlich sei. Schließlich handele es sich um dasselbe Haus. Im...

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