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FG Nürnberg Urteil vom 30.09.2003 - II 290/2002, II 290/02

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Leistungen aus Legasthenie-Therapie umsatzsteuerfrei

Leitsatz (redaktionell)

Umsätze einer Deutschlehrerin und Pädagogin aus der Tätigkeit als Legasthenie-Therapeutin unterliegen als Leistungen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer.

Normenkette

UStG § 4 Nr. 14; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.08.2005; Aktenzeichen V R 71/03)

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin für Umsätze aus der Behandlung von LegastheniePatienten die Umsatzsteuerfreiheit beanspruchen kann.

Die Klägerin ist als Legasthenie-Therapeutin vom Jugendamt der Stadt A. anerkannt und wird von ihm im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII i.V.m. §§ 39 und 40 BSHG zur ambulanten Legasthenie-Therapie beauftragt.

Daneben erzielt die Klägerin als Dozentin an der B.schule in A. Einkünfte, deren Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 b UStG hier nicht streitig ist. Weiter erzielt sie umsatzsteuerpflichtige Einnahmen als pädagogisch-psychologische Beraterin, die für sich genommen im Streitjahr die Grenzen des § 19 Abs. 1 UStG nicht überschritten haben.

Die Klägerin hat das Staatsexamen als Deutschlehrerin abgelegt und in Pädagogik promoviert. Sie ist geprüfte psychologische Beraterin und hat sich als Legasthenie-Therapeutin fortgebildet. Über eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V verfügt sie unstreitig nicht.

Auf den Antrag der Klägerin vom 03.04.2000 auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft erklärte das Finanzamt, dass es zwar der Rechtsauffassung der Klägerin zustimme, sie übe eine selbständige Tätigkeit im Rahmen des § 18 EStG aus. Die Umsätze aus der Tätigkeit als Legasthenie-Therapeutin seien jedoch...

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