Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Schneeballsystem
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, ob und in welchem Umfang im Rahmen eines Schneeballsystems Zinseinnahmen zu versteuern sind.
Normenkette
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
Tatbestand
Streitig sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Der unverheiratete Kläger unterhielt in den Streitjahren einen Gewerbebetrieb, der die Vermietung von Kraftwagen (Europcar) zum Gegenstand hatte. Daneben übte er einen Kurierdienst aus.
Außerdem hatte er in den Streitjahren - wie auch schon in den Vorjahren - in erheblichem Umfang Gelder zur Kapitalanlage an den ihm persönlich langjährig bekannten B (Handelsname: D - nachfolgend B) hingegeben. Die von B bescheinigten Kapitalerträge offenbarte er dem Finanzamt in seinen Steuererklärungen nicht.
B hatte dem Kläger vorgegeben, dessen Kapital u.a. in Anlage- / Sparverträgen anzulegen:
Mit den als "Anlagevertrag / Sparvertrag" bezeichneten Geldanlagen beauftragte der Kläger den B dahin gehend, einen bestimmten Geldbetrag für einen festgelegten Zeitraum zu einem vereinbarten Zinssatz anzulegen. Oftmals wurde der Geldbetrag zzgl. der errechneten Zinsen bei Endfälligkeit erneut in dieser Anlageform angelegt. Angaben über den Einbehalt und die Abführung eines Steuerabzugsbetrags (Abgeltungssteuer) machte B bezüglich dieser Anlageform nicht.
Tatsächlich handelte es sich bei dem Geschäftsmodell des B um ein sog. "Schneeballsystem". B investierte die von ihm dokumentierten Geldanlagen nicht, sondern verwendete die u.a. vom Kläger entgegengenommenen Gelder zur Finanzierung seines gehobenen Lebensstandards oder aber für Auszahlungen an Anleger, wenn diese ihre Gelder zurückforderten.
Nachdem die Steuerfahndung bei B Unterlagen beschlagnahmt hatte, durchsuchte sie am 05.06.2013 auch die vom Kläger r...