Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Nürnberg Urteil vom 23.02.2012 - 4 K 1596/11

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Übergang einer Gesellschaftsbeteiligung nach § 1 Abs. 2a GrEStG im Zusammenhang mit einer nachfolgenden formwechselnden Umwandlung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Übertragung von mindestens 95 v.H. der Anteile am Vermögen einer grundbesitzenden Gesellschaft auf eine andere Gesamthand erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG.

2. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand nicht erhoben, soweit an beiden Gesamthandsgemeinschaften dieselben Personen mit gleichem Anteilsverhältnis beteiligt sind. Die Vorschrift ist bei fingierten Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei einer unmittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands entsprechend anwendbar; somit sind nicht nur Übertragungen eines Grundstücks, sondern auch Anteilsübergänge als fingierte Grundstücksübertragungen von der Vorschrift erfasst.

3. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG ist § 6 Abs. 1 GrEStG insoweit nicht anzuwenden, als sich der Anteil des Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks von der einen auf die andere Gesamthand vermindert.

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 2a, § 6 Abs. 1, 3 Sätze 1-2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.09.2013; Aktenzeichen II R 17/12)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob eine gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerbare und nicht nach § 6 Abs. 3 GrEStG von der Besteuerung ausgenommene Übertragung von mindestens 95 v.H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gegeben ist, wenn die andere Personengesellschaft, auf welche die Anteile übertragen wurden, vor Ablauf von fünf Jahren formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden ist.

A.

An der Klägerin - einer GmbH & Co. KG - waren die A GmbH als Komplementärin ohne Kapitalanteil sowie die Kommanditisten B.X. mit einer Kommanditeinlage i.H.v. 273.200 € (= 80 v.H.) und dessen Tochter C.X. mit einer Kommanditeinlage i.H.v. 68.300 € (= 20 v.H.) beteiligt. B.X. war seit der Gründung der Klägerin im Jahr 1998 als Kommanditist beteiligt, C.X. hatte ihren Kommanditanteil in 2004/2005 von ihrer Mutter D.X ., die ebenfalls seit Gründung der Klägerin als Kommanditistin beteiligt gewesen war, im Wege der Sonderrechtsnachfolge und durch teilweise Herabsetzung der Kommanditeinlage ihres Vaters B.X. erworben. Die Klägerin war Eigentümerin des im Grundbuch von 1 eingetragenen Grundstücks A-Straße (Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche zu 17.862 qm).

B.

1. Mit Gesellschafterbeschluss vom 30.06.2008 gründeten B.X ., D.X ., C.X. und E.X. sowie die A GmbH die X GmbH & Co. KG . An dieser waren als Komplementärin ohne Kapitalanteil die A GmbH beteiligt und folgende Kommanditisten:

B.X. (Vater) 

Hafteinlage i.H.v. 10.000 €  

(= 10 v.H.),

E.X. (Tochter) 

Hafteinlage i.H.v. 51.000 € 

(= 51 v.H.),

C.X. (Tochter) 

Hafteinlage i.H.v. 34.000 € 

(= 34 v.H.),

D.X. (Mutter) 

Hafteinlage i.H.v. 5.000 € 

(= 5 v.H.).

  1. Mit Einbringungsvertrag und Schenkungsvertrag vom 30.06.2008 brachten zunächst B.X. und C.X. als Einlageverpflichtung u.a. ihre Kommanditanteile an der Klägerin in die X GmbH & Co. KG ein, so dass nunmehr an der Klägerin die A GmbH als Komplementärin ohne Kapitalanteil sowie die X GmbH & Co. KG als Kommanditistin mit einem Kapitalanteil in Höhe von 100 v.H. unmittelbar beteiligt waren.
  2. Anschließend übertrug B.X. von seinem Kommanditanteil an der X GmbH & Co. KG in Höhe von zunächst 80.000 € unentgeltlich Teil-Kommanditanteile an seine Töchter E.X. (51.000 € = 51 v.H.) und C.X. (14.000 € = 14 v.H.) sowie seine Ehefrau D.X. (5.000 € = 5 v.H.).

2. Mit Bescheid vom 28.08.2008 - gerichtet an die Klägerin ( A GmbH & Co. KG ) - wertete das Finanzamt den Wechsel im Gesellschafterbestand vom 30.06.2008 als grunderwerbsteuerbaren Vorgang gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG und steuerfreien Erwerb nach § 6 Abs. 3 GrEStG und stellte diesen von Grunderwerbsteuer frei. In den Erläuterungen wies es darauf hin, dass die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 1 GrEStG in den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG insoweit nicht entsprechend anzuwenden sei, als sich der Anteil des Gesamthänders (ggf. seines Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie) am Vermögen der erwerbenden Gesamthand innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks von der einen auf die andere Gesamthand vermindere. Änderungen waren dem Finanzamt anzuzeigen.

C.

1. B.X. (10 v.H.), D.X. (5 v.H.), C.X. (34 v.H.) und E.X. (51 v.H.) waren auch Gesellschafter der X GbR .

Mit privatschriftlichem Vertrag vom 24.08.2010 und Wirkung im Innenverhältnis zum 01.01.2010 nahm die Klägerin die X GbR als weitere Kommanditistin mit einer Kommanditbeteiligung in Höhe von 6 v.H. auf. An der Klägerin waren damit beteiligt:

  • A GmbH als Komplementärin ohne Kapitalanteil,
  • X GmbH & Co. KG als Kommanditistin zu 94 v.H.,
  • X GbR als Kommanditistin zu 6 v.H.

2. Die Klägerin - die A GmbH & Co. KG - firmierte nunmehr als Klägerin.

D.

1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 24.08.20...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.978
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.955
  • Nachforderungszinsen
    1.617
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.455
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.174
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.163
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.061
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.059
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    941
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    889
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    868
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    825
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    736
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    670
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    614
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    611
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    597
  • Mietereinbauten, Geschäftsräume
    534
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    530
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    528
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH: Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 4 GrEStG gilt, weil an ihr mindestens 90% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich.


BFH: Verlängerung der Beteiligungskette nicht zwingend ein neuer Gesellschafter
Mann Vertrag Haus Immobilienkauf Steuern Grunderwerbsteuer
Bild: Tumisu/Pixabay

Bei Umstrukturierungsprozessen drohen oftmals hohe grunderwerbsteuerliche Risiken. Wird einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft mittelbar eine Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt, wird kein neuer Gesellschafter hinzugefügt, wenn keine Gesellschafteränderung eintritt.


Richtig buchen und bewerten: Das Firmenfahrzeug in Buchhaltung und Jahresabschluss
Das Firmenfahrzeug in Buchhaltung und Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Besser kaufen oder leasen? Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden? Hat es Vorteile, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anzuschaffen? Dieses Buch beantwortet zuverlässig Ihre Fragen rund um die buchhalterische Behandlung von Firmenwagen.


FG Nürnberg 4 K 1205/11
FG Nürnberg 4 K 1205/11

  Entscheidungsstichwort (Thema) Zur Frage, ob bei einer Einheits-GmbH & Co. KG eine sowohl unmittelbare als auch mittelbare Vereinigung aller Anteile in einer Hand i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt  Leitsatz (redaktionell) 1. Anteile werden ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren