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FG Nürnberg Urteil vom 20.03.2008 - VI 247/2006

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mutterpersonengesellschaft sind nicht tarifbegünstigt, wenn unmittelbar vor der Anteilsveräußerung eine Tochterpersonengesellschaft steuerneutral übertragen wurde

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht nach § 34 EStG (1998) tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind.

 

Normenkette

EStG §§ 16, 34

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.03.2016; Aktenzeichen IV R 22/13)

BFH (Urteil vom 25.02.2010; Aktenzeichen IV R 49/08)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nach § 34 Abs. 1 EStG (1998) tarifbegünstigt ist.

Die Kläger sind ehemalige Gesellschafter der Fa. A B C KG (künftig: AA). Der Kläger zu 1 ist außerdem, wie die Klägerin zu 8, Gesamtrechtsnachfolger der verstorbenen ehemaligen Gesellschafterin D. Am 30.12.1998 waren außer den Klägern zu 1-7 und Frau D noch E G und F G Gesellschafter der AA.

Zum 31.12.1998 veräußerten die Kläger zu 1-7 und Frau D jeweils ihre gesamten Mitunternehmeranteile an der AA an E G. Zwei weitere Gesellschafter - H J und I J - traten zum 31.12.1998 in die Gesellschaft ein. Eine GmbH wurde zum alleinigen Komplementär der AA (not. Vertrag vom 22.01.1999), die zur „C GmbH & Co. KG“ umfirmierte.

Mit Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1998 vom 05.09.2001 stellte das Finanzamt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Feststellungsbeteiligten (die Kläger zu 1-7, Frau D sowie die Herren G und J) unter dem ...

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FG Nürnberg 6 K 730/10
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Zur Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nach § 34 Abs. 1 EStG  Leitsatz (redaktionell) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht nach § 34 EStG (1998) ...

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