Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufwendungen eines Pfarrers für Pfarrwallfahrt keine Werbungskosten
Leitsatz (redaktionell)
Kosten eines katholischen Geistlichen für Gruppenreisen nach Israel und zu anderen religionsgeschichtlich bedeutsamen Zielen sind nicht als Werbungskosten zu behandeln.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob Aufwendungen eines Pfarrers für eine Wallfahrt nach Rom, eine Reise nach Jordanien sowie für eine Reisegepäckversicherung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
Der Kläger ist Pfarrer für die Pfarreien 1, 2 und 3.
In der Zeit vom 09.06. bis 16.06.2003 nahm der Kläger an der Pfarreiwallfahrt nach Rom teil. Die Reise umfasste folgendes Programm:
1. Tag:
Abreise in 1 nach dem Gottesdienst ca. 11.30 Uhr, Fahrt bis Gardasee
2. Tag:
Gardasee - Rom - Hotelbezug - Lichterfahrt
3. Tag:
Papstaudienz - die drei Hauptkirchen
4. Tag:
Katakomben - Pantheon - Spanische Treppe - Trevi-Brunnen
5. Tag:
Antikes Rom (Colloseum, Piazza Venecia, Capitolhügel usw.)
6. Tag:
Vatikan (Museen, Petersdom und Sixtinische Kapelle)
7. Tag:
Gottesdienst in Rom - Übernachtung am Stadtrand von Florenz
8. Tag:
Heimreise
Veranstalter der Reise war A-Reisen, 4.
Außerdem nahm der Kläger in der Zeit vom 04.11. bis 15.11.2003 an einer geschlossenen Tertiatskursfahrt von Seelsorgern der Diözese 5, die inhaltlich von einer Referentin des Katholischen Bibelwerks 6 in Kooperation mit Mitarbeitern der Seelsorge gestaltet wurde, teil. Die Reise verlief nach folgendem Programm:
Dienstag, 04.11.03:
Linienflug Frankfurt - Amman, Hotelbezug in Maan
Mittwoch, 05.11.03:
Fahrt zum Wadi Rum - Wanderung und Meditationszeit in der Wüste - Übernachtung in der Wüste (im Frei...