Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachholung der Auswertung eines Grundlagenbescheids bei Reduzierung des Verlustrücktrags
Leitsatz (amtlich)
Ist wegen eines geänderten Verlustrücktrags gemäß § 10 d EStG eine Änderung des Einkommensteuerbescheids des Verlustrücktragsjahres veranlasst, so ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen insoweit zu ersetzen, als sich die bisherige Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung des bisher gebotenen Verlustrücktrags nicht geändert hätte. Dies gilt insbesondere dann, wenn bislang die Auswertung eines Grundlagenbescheides unterblieben ist, weil sich wegen des vorhandenen Verlustrücktragspotenzials weiterhin eine Null-Festsetzung ergeben hätte; § 171 Abs. 10 AO kommt insofern keine Bedeutung zu
Normenkette
EStG § 10d; AO § 171 Abs. 10
Tatbestand
Streitig ist, ob das Finanzamt berechtigt war, anlässlich einer Änderung des Verlustrücktrags in die Streitjahre 1989 und 1990 und des Erlasses entsprechend geänderter Einkommensteuerbescheide weitere Grundlagenbescheide für die Streitjahre auszuwerten.
Die Kläger sind Ehegatten, die in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
In den Streitjahren erzielte der Kläger u.a. diverse Einkünfte, die dem einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahren unterlagen.
Am 11.01.1993 erließ das Finanzamt geänderte Einkommensteuerbescheide für 1989 und für 1990, in denen es die Einkommensteuer für 1989 und für 1990 erstmals auf jeweils 0 DM festsetzte. Die gesondert festgestellten Einkünfte des Klägers aus selbständiger Arbeit aus einer Beteiligung an der X GdbR setzte es dabei jeweils in Höhe von 200.000 DM an; einen Verlustrücktrag aus dem Veranlagungszeitraum 1991 berücksichtigte es für 1989 mit 182.667 DM, für 1990 in Höhe von 193.932 DM. Die Bescheide standen nicht unter dem...