Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Nürnberg Urteil vom 01.04.2008 - IV 86/2006

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft

Leitsatz (redaktionell)

Jede freigebige Zuwendung unter Lebenden unterliegt der Schenkungsteuer, soweit der Empfänger durch die Zuwendung bereichert ist. Die Steuer entsteht mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Bedarf ein Vertrag der behördlichen Genehmigung, wirkt diese gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück. Im Falle der Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist dies auch hinsichtlich der Ausführung der Zuwendung anzunehmen.

Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 ErbStG wird das Vermögen mit dem Wert im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer angesetzt, wenn der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten zu schätzen ist. § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG sieht vor, dass Anteile an Kapitalgesellschaften, welche nicht unter Absatz 1 der Vorschrift fallen, mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Lässt sich der gemeine Wert dabei nicht aus Verkäufen ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen .

Normenkette

ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 11; ErbStG § 12 Abs. 2 S. 1; BewG § 11 Abs. 2 S. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.06.2010; Aktenzeichen II R 40/08)

Tatbestand

Streitig ist, ob die Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft mit dem nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelten Wert oder einem tatsächlich erzielten Veräußerungspreis zu bewerten ist.

Der Kläger und sein Vater A waren Beteiligte der A Gruppe. Zu dieser Firmengruppe gehörte das US-amerikanische Unternehmen USA1 Inc., an welchem der Vater A zu 50 ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 11 Bemessungsgrundlage ... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)
      1
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / 2.
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 5. Widerruf
      0
    • Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung
      0
    • Außenstände: Wie man als Unternehmer an sein Geld kommt / 3.2.3 Auflistung der überfälligen Debitorenposten
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    BFH II R 40/08
    BFH II R 40/08

      Entscheidungsstichwort (Thema) Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an Kapitalgesellschaften  Leitsatz (amtlich) Wurden während laufender Verkaufsverhandlungen schenkweise erworbene Anteile an einer ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren