Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 31.07.2003 - 3 K 3764/00 Erb (veröffentlicht am 01.09.2003)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Der Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13a ErbStG ist nur dann zu gewähren, wenn bei der Übertragung eines Betriebs alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit übertragen werden und diese nicht innerhalb von fünf Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden.

2) Ein Bürogebäude kann sowohl bei Fabrikations- als auch bei Dienstleistungsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage sein, wenn die betriebliche Nutzung des Grundstücks von besonderem Gewicht für die Betriebsführung ist und das Unternehmen ohne das Gebäude nur bei einer einschneidenden Änderung der Organisation fortgeführt werden kann. Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn sich auf dem Grundstück sowohl das Bürogebäude als auch Lagerräumlichkeiten befinden, die neben der Materiallagerung als Anlaufpunkt für Kunden dienen, die sich vor Ort über die Produktpalette des Unternehmens informieren möchten.

 

Normenkette

ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 5 Nr. 1, Abs. 4

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Gewährung eines Freibetrages gemäß § 13 a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) für vom Kläger (Kl.) im Erbwege erworbenes Betriebsvermögen.

Der am 19.01.1998 verstorbene Vater des Kl. betrieb als Einzelunternehmer einen Versandhandel von Schmuck, Uhren und Geschenkartikeln. Zum Betriebsvermögen gehörte auch das Grundstück K**************Straße 8 in C******, auf dem sowohl die Büro- als auch die Lagerräume des Betriebes untergebracht waren.

Durch schriftliche Ergänzung seines Testaments vom 30.06.1994 am 23.10.1997 ordnete der Erblasser an, den Betrieb in folgender Weise fortzuführen: Das Grundstück K**************Straße 8 solle seine Ehefrau erhalten und an den vom Kl. in Form einer GmbH weiter zu betreibenden Betrieb ver...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Erbschaftsteuer- und Schenk... / § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
    Erbschaftsteuer- und Schenk... / § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

      (1) 1Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren