Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 30.06.2003 - 9 K 5219/99 K, 9 K 5222/99 K (veröffentlicht am 15.08.2003)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Ausgleich der für die Vorjahre festgestellten Verluste von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit nach Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH erzielten Einnahmen aus Gewinnausschüttungen

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Die Rechtsprechung des BFH, derzufolge bei Zusammenfassung mehrerer zunächst getrennter BgA zu einem einzigen BgA und damit zu einem Ergebnisverbund ein vortragsfähigen Verlust eines vormals selbständigen BgA nach der Zusammenfassung nur mit solchen Gewinnen verrechnet werden darf, die aus der gleichen Tätigkeit wie der Verlust stammen, gilt auch für den Fall, dass die Anteile an einer Wirtschaftsbetriebe GmbH über das Institut der Betriebsaufspaltung Betriebsvermögen der Besitz-BgA geworden sind; erforderlich ist die Identität im Sinne der Teilverselbständigung.

2) Inhalt und Umfang einer verbindlichen Auskunft sind durch Auslegung unter Berücksichtigung der - auch für Willenserklärungen des öffentlichen Rechts - geltenden Vorschriften des BGB zu ermitteln.

 

Normenkette

KStG § 1 Abs. 1, 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1, 4, § 8 Abs. 1, 4; EStG § 10d Abs. 2, 2 S. 1, § 16 Abs. 1, 1 Nr. 1; UmwStG § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 1; BGB § 133

 

Tatbestand

I.

Streitig ist, ob die für Vorjahre für die Betriebe gewerblicher Art jeweils festgestellten Verluste nach der Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH in der Folgezeit mit Einnahmen aus Gewinnausschüttungen verrechenbar sind, insbesondere ob die Verlustverrechnungsmöglichkeit durch eine verbindliche Auskunft festgelegt worden ist.

Die Klägerin (Kl.), die Stadt D********, unterhielt als Betrieb gewerblicher Art (BgA):

Stadtwerke D********

Freibad D********/Hallenbad M**************

Marktgarage

Hallenbad D********

Parkhaus Krankenhaus.

Nach Einholung einer verbin...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    Körperschaftsteuergesetz / § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
    Körperschaftsteuergesetz / § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

      (1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:   1. Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren