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FG Münster Urteil vom 23.08.2006 - 1 K 4816/04 E (veröffentlicht am 01.12.2006)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Finanzierungszinsen als Werbungskosten

 

Leitsatz (redaktionell)

Hinsichtlich einer späteren Vermieterstellung sind bereits jetzt getätigte Aufwendungen keine Werbungskosten, wenn das Mietobjekt mit einem dinglich gesichertem lebenslänglichen Nutzungsrecht belastet ist, auch wenn der Nutzungsberechtigte ein hohes Alter erreicht hat.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1, § 21

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.11.2007; Aktenzeichen IX R 51/06)

BFH (Urteil vom 14.11.2007; Aktenzeichen IX R 51/06)

 

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem mit Nießbrauch belasteten Geschäftshaus durch den Eigentümer in den Streitjahren 1999 und 2000.

Der Kläger ist Eigentümer eines 1954 von seinem Vater errichteten Geschäftsgrundstückes in H., J. Str. x. Für die dort wohnende Frau U. ist neben einer Grundschuld in Höhe von 55.000 DM, bestellt durch Grundschuldbestellungsurkunde vom 16.2.1976, ein lebenslanges Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen. Das Nießbrauchsrecht ist vom Vater des Klägers, aufschiebend bedingt auf seinen Tod, in 1984 bestellt und vom Kläger u.a. im Erbvertrag vom 4.4.1986 mit Frau U. anerkannt worden. Der Vater des Klägers verstarb am 22.4.1984. Frau U. war das frühere Kindermädchen des Klägers und seines Bruders und führte dem Vater des Klägers bis zu dessen Tod den Haushalt. Bereits zu dieser Zeit war in dem Haus ein Ladenlokal vermietet. Im Erbvertrag mit Frau U. verpflichtete sich der Kläger gegenüber Frau U., diese bei der Vermietung des Ladenlokals zu unterstützen (Absatz II Nr. 8 dieses Vertrages).

1999 wurde das Ladenlokal in diesem Geschäftsgrundstück renoviert. Dabei fielen Herstellungskosten in Höhe von 61.000 DM und Renovierungskosten von 21.192 DM an. Die Kosten übernahm der Kläger. Zum 1.10.19...

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