Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausübung der Option; Vorsteuerabzugsberechtigung aufgrund Verzicht auf Steuerbefreiung bei Vermietungsumsätzen
Leitsatz (redaktionell)
Die Absicht der Stpfl., das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt teilweise zur Ausführung steuerfreier Ausgangsumsätze im Wege der Errichtung und Veräußerung von Wohneinheiten zu privaten Wohnzwecken zu verwenden, steht der wirksamen Ausübung der Option nicht entgegen. Eine Auslegung des § 9 Abs. 1 und 2 UStG dahingehend, dass im Fall der Vermietung der Verzicht auf die Steuerbefreiung voraussetzt, dass der Leistungsempfänger sowohl die Mietsache tatsächlich zur Ausübung vorsteuerunschädlicher Ausgangsumsätze verwendet als auch die Absicht hegt, zukünftig keine vorsteuerschädlichen Umsätze auszuführen, findet weder im Wortlaut noch in der Systematik der Regelung Halt.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; MwStSystRL Art. 168 Buchst. a; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1
Tatbestand
Streitig ist, ob der Klägerin aus den Mietzahlungen an die C – GmbH & Co. KG (C – KG) der Vorsteuerabzug zusteht.
Die Klägerin betreibt ein Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Alleiniger Kommanditist und Anteilseigner ist Herr B L. Dieser ist ebenfalls alleiniger Kommanditist und Anteilseigner der C – KG. Die Klägerin verwendet zum Betrieb ihres Unternehmens insbesondere das seit dem 01.01.2014 von der C – KG angemietete Anlagevermögen. Das angemietete Anlagevermögen besteht aus beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Hierzu gehört u.a. das Grundstück S-Straße in S. Auf diesem Grundstück befindet sich der Betriebssitz der Klägerin. Die Bebauung des Grundstücks mit einer Halle sowie Freiflächen und Parkplätzen wurde von der C – KG in 2014 abgeschlossen. Die für die Anmietung des Grundstücks vereinbarte mona...