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FG Münster Urteil vom 12.12.2016 - 13 K 91/16 Kg (veröffentlicht am 15.01.2017)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

Leitsatz (redaktionell)

Es besteht Anspruch auf Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn die Familienkasse den Kindergeldberechtigten nicht hinreichend über seine Mitwirkungspflichten belehrt hat und er infolgedessen zu Unrecht Kindergeld bezogen hat unter gleichzeitiger Anrechnung auf ihm gewährte Leistungen nach SGB II.

Normenkette

AufenthG § 25 Abs. 3; EStG § 62; AO § 37; EStG § 68; AO § 227

Tatbestand

Streitig ist der Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe von 24.361 EUR zuzüglich Säumniszuschlägen für den Streitzeitraum Oktober 2013 bis März 2015.

Der Kläger ist afghanischer Staatsangehöriger und Vater von sieben Kindern, nämlich D., E., F., G. H., J., K. L. und M. N.. Er war spätestens seit dem Jahr 2007 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG –. Bis Oktober 2013 war er selbstständig gewerblich tätig und betrieb eine Pizzeria. Das Gewerbe des Betriebs der Pizzeria hatte er am 17.11.2006 bei der Gemeinde O. angemeldet.

Aufgrund eines Kindergeldantrags vom 25.6.2009, dem u.a. ein Bescheid über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – beigefügt war, lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 4.9.2009 die Festsetzung von Kindergeld zunächst ab. Der Kläger habe nämlich nicht nachgewiesen, so die Beklagte, dass er erwerbstätig sei oder Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – beziehe oder Elternzeit in Anspruch nehme. Mit Einspruchsschreiben vom 25.9.2009 erklärte der Kläger im Namen seiner Familie daraufhin: „Wir sind erwerbstätig seit Ende

2006 im eigenen Betrieb und haben mit dem Aufenthaltstitel § 25 Ab...

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    Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus Billigkeitsgründen
    Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

      Leitsatz Es besteht Anspruch auf Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn die Familienkasse den Kindergeldberechtigten nicht hinreichend über seine Mitwirkungspflichten belehrt hat und er infolgedessen zu ...

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