Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 11.05.1995 - 13 K 221/93 E

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.12.1996; Aktenzeichen XI R 52/95)

 

Tenor

Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1990 vom 26.06.1992 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.12.1952 wird die Einkommensteuer 1990 auf 86.572,00 DM festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 17.745,00 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob Barrengold gewillkürtes Betriebsvermögen sein kann.

Die Klägerin betrieb bis zur Betriebsaufgabe 1991 ein Unternehmen für Garten- und Landschaftsbau. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgrund eines manuellen Journals.

Am 31.10.1989 erwarb sie 5.000 g und am 07.11.1989 3.000 g Barrengold zum Preis von insgesamt 205.594,21 DM einschließlich Umsatzsteuer. Sie erfaßte die Einkäufe jeweils sofort in ihrer Buchführung als betriebliche Vorgänge. Die Vorsteuern machte sie in den entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend. Am 06.04.1990 fand diesbezüglich eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Die Prüferin verneinte die Zugehörigkeit des Goldes zum Betriebsvermögen der Klägerin und die Möglichkeit zum Vor Steuerabzug. Für die Klägerin nahm die Buchhalterin an der Schlußbesprechung teil. Die Prüferin vermerkte Einigkeit über das Ergebnis in ihrem Bericht. In der Jahreserklärung 1989 machte die Klägerin die Vorsteuern aus den Goldkäufen erneut, geltend. Hierüber schwebt nach erfolglosem Vorverfahren der Rechtsstreit 5 K 5854/94 U. In den Bilanzen auf den 3...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    BFH IV R 94/78
    BFH IV R 94/78

      Leitsatz (amtlich) 1. Verluste aus Goldtermingeschäften mit einem ausländischen Unternehmen mindern den Gewinn einer Personenhandelsgesellschaft nur dann, wenn sie tatsächlich durchgeführt worden sind und betrieblich veranlaßt waren. 2. Zur Bemessung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren