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FG Münster Urteil vom 09.04.1997 - 1 K 1073/96 E, G, EW

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1993 und 1994, Gewerbesteuer 1992–1994 und Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993 bis 01.01.1994

 

Tenor

Die Bescheide vom 07.02.1997 über die Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993 und 01.01.1994 sowie über die Festsetzung der einheitlichen. Gewerbesteuermeßbeträge 1992 bis 1994 und der Einkommensteuern 1993 und 1994 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Feststellungen bzw. Festsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Beschluß:

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob Genossenschaftsanteile eines Apothekers an einer Apothekergenossenschaft zum notwendigen Betriebsvermögen gehören.

Die Kläger (Kl.) sind Eheleute. Der Kläger (Kl.) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betrieb einer Apotheke. Er ermittelt seine Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich. Der Kl. hielt in den Streit jähren 1992 bis 1994 Anteile im Nennwert von insgesamt DM 90.000 an der A. Zweck und Gegenstand der … war die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere der Großhandel mit den in den Betrieben der Mitglieder geführten Waren und Bedarfsartikeln (§ 2 der Satzung). Mitglied der A konnte grundsätzlich nur der Eigentümer, Pächter oder Verwalter einer Apotheke werden (§ 3 der Satzung). Jeder Genosse hatte mindestens vier Geschäftsanteile zu jeweils DM 2.500 zu zeichnen (Pflichtanteile) und konnte sich darüber hinaus mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen (§ 37 der Satzung). Über die Pflichtanteile hinausgehende Geschäftsanteile konnten auch einzeln unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Schluß eines Geschäftsjahres gekündigt werden (§ 5 Abs. 2 der Satzung). Gem. § 44 ...

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      Leitsatz (amtlich) Die Darlehensforderung eines Genossen (Einzelhändlers) gegen seine Wareneinkaufsgenossenschaft gehört jedenfalls dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Genossen, wenn das Darlehen den Betrieb der Genossenschaft fördert und der ...

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