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FG Münster Urteil vom 04.02.1998 - 13 K 5956/95 L

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertung verbilligter Warenüberlassung an Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns

 

Leitsatz (redaktionell)

1) § 8 Abs. 3 EStG ist auf die verbilligte Überlassung von Waren an Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns nicht anwendbar.

2) Ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn und soweit ein Artikel unter dem ortsüblichen Marktpreis verkauft wird. Daher ist jeder einzelne an Arbeitnehmer verkaufte Artikel auf die Gewährung einer Verbilligung zu überprüfen.

 

Normenkette

EStG § 8 Abs. 2; EStDV § 3 Abs. 1, 1 S. 2; AO 1977 §§ 162-163; EStG § 8 Abs. 3

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.05.2006; Aktenzeichen IX R 82/98)

 

Tatbestand

Zu entscheiden ist über die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Nachforderungsbescheids.

Die Klägerin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der A AG mit rd. … Beschäftigten. Auf ihrem Firmengelände in X wurde im Oktober 1991 ein „F”-Laden errichtet. Diese Läden sind Verkaufsstellen der AB GmbH, ebenfalls einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der A AG. Unternehmensgegenstand der AB ist der Vertrieb von Produkten der AC GmbH (im folgenden AC) im eigenen Namen, aber für Rechnung der AC. Über die „F”-Läden wird das Belegschaftsgeschäft in ca. 120 Läden an den Standorten der A AG, ihren Konzerngesellschaften und der AC betrieben. Dieser Belegschaftshandel macht rund 8 v. H. des Inlandsumsatzes der AC aus. Die übrigen von der AC produzierten Geräte werden über den Einzelhandel vertrieben. An der AC sind die A AG und die B GmbH zu je 50 v. H. beteiligt. In den „F”-Läden werden …geräte und -artikel der AC, …geräte der A AG, …geräte der B GmbH, … der D GmbH, … der E AG, … der H AG sowie Zubehör und …geräte der G GmbH vertrieben. Ca. 86 v. H. der über die „F”-Läden verkauften Artikel stammen von der AC, ca. 11...

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