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FG Münster Urteil vom 02.10.2014 - 14 K 3691/11 E (veröffentlicht am 15.11.2014)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbilligte Aktienüberlassung an GmbH des Geschäftsführers

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, ob im Streitfall eine verbilligte Anteilsübertragung an eine dem Geschäftsführer als Alleingesellschafter gehörende GmbH Arbeitslohn des Geschäftsführers darstellt.

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 01.09.2016; Aktenzeichen VI R 67/14)

Tatbestand

Streitig ist, ob die beherrschende Gesellschafterin einer GmbH, deren Geschäftsführer im Streitjahr 2003 unter anderem der Kläger war, eine Beteiligung an dieser GmbH verbilligt an eine andere GmbH, deren Alleingesellschafter der Kläger ist und die bereits an der unter anderem von dem Kläger geführten GmbH beteiligt war, veräußert hat und ob der Beklagte zu Recht die seiner Meinung nach bestehende Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der veräußerten Beteiligung als dem Kläger im Streitjahr zugeflossenen Arbeitslohn behandelt hat.

Der Kläger ist verheiratet und wurde für das Streitjahr von dem Beklagten zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt.

Im Streitjahr war der Kläger – wie auch schon in den Jahren seit ihrer Gründung – einer der Geschäftsführer der A GmbH.

Die A GmbH, deren Geschäftsjahr jeweils am 01.05. eines Jahres beginnt und am 30.04. des darauf folgenden Jahres endet, war in 1994 gegründet worden. Ihr Stammkapital belief sich im Streitjahr – wie auch schon bei ihrer Gründung – auf 76.693,78 Euro (= 150.000 DM). Gründungsgesellschafter waren die B GmbH mit einem Anteil am Stammkapital von 85 % (= 127.500 DM), der neben dem Kläger zum weiteren Geschäftsführer der A GmbH bestellte Herr C mit einem Anteil von 10 % (= 15.000 DM) sowie der Kläger mit einen Anteil vom 5 % (= 7.500 DM). Nach dem Gesellschaftsvertrag in se...

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