Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG München Urteil vom 22.04.2016 - 8 K 3290/14 (veröffentlicht am 25.03.2017)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnsteuerhaftung: Keine Arbeitgeberstellung der inländischen Tochtergesellschaft bei Entsendung eines im Interesse und auf Kosten der ausländischen Muttergesellschaft arbeitenden Geschäftsführers

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Lohnsteuerlicher Arbeitgeber im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG ist derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisung er zu folgen hat. Dies ist regelmäßig der Vertragspartner des Arbeitnehmers aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

2. Ist der Steuerpflichtige sowohl zum Geschäftsführer der ausländischen Muttergesellschaft als auch der inländischen Tochtergesellschaft bestellt, besteht ein Dienst- bzw. Arbeitsvertrag aber nur mit der Muttergesellschaft und erbringt der Steuerpflichtige seine Tätigkeit für die Tochtergesellschaft nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit der Muttergesellschaft als zusätzliche Arbeitsleistung im Interesse und auf Rechnung der Muttergesellschaft, so ist die Tochtergesellschaft nicht Arbeitgeberin i. S. d. § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG.

3. Für den Begriff des inländischen Arbeitgebers bei Arbeitnehmerübersendung i. S. d. § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG ist auf den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Italien abzustellen. Das inländische Unternehmen trägt den Arbeitslohn im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG insbesondere dann, wenn die vom entsendenden Unternehmen aufgewandten Lohnkosten an das aufnehmende Unternehmen weiterbelastet werden.

4. Eine konzerninterne Entsendung kann nur dann zu einem Wechsel der Arbeitgeberstellung führen, wenn die Entsendung des betreffenden Arbeitnehmers im Interesse und auf Betreiben des aufnehmenden Unternehmens erfolgt und der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf jenes Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist. Dient die Entsendung jedoch ausschließlich oder überwiegend dem entsendenden Unternehmen, ist selbst bei Übernahme des Arbeitslohns durch das aufnehmende Unternehmen regelmäßig nur das entsendende Unternehmen als Arbeitgeber anzusehen.

5. Es spricht für eine Tätigkeit des Geschäftsführers im Interesse der Muttergesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit bei der inländischen Tochtergesellschaft vor allem die Marktposition der Muttergesellschaft in Deutschland und Österreich stärken, die Umsetzung des von der Muttergesellschaft vorgegebenen Unternehmenskonzepts beaufsichtigen soll und wenn auch die von der Muttergesellschaft getragenen Lohnkosten der Tochtergesellschaft nicht weiter belastet werden. Die Tochtergesellschaft kann auch nicht allein deswegen als Arbeitgeberin angesehen werden, weil sie dem Geschäftsführer während seiner Tätigkeit in Deutschland Wohnraum und ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt hat.

 

Normenkette

AO § 191 Abs. 1, § 5; FGO § 102 S. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Sätze 2-3, Abs. 3 S. 1, § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; LStDV § 1 Abs. 1-2; BGB §§ 611, 670; DBA-Italien Art. 15 Abs. 2 Buchst. b

 

Tenor

1. Der Haftungsbescheid vom 29. Mai 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 2015 wird aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4. Die Beiziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 

Tatbestand

I.

Streitig ist die Inanspruchnahme der Klägerin für Lohnsteuern durch Haftungsbescheid.

Die Klägerin ist unter HRB … in das Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen. Unternehmensgegenstand ist die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen und wissenschaftlichen Laborinstrumenten und Laborgeräten, chemischen Reagenzien und Lösungen sowie die Erbringung von hierauf bezogenen Serviceleistungen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 25. September 2014 hat die Klägerin ihre Firma von „XY GmbH” in „W. GmbH” geändert.

Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die Z S.p.A. (nachfolgend: IL) mit Sitz in Italien.

Geschäftsführer der Klägerin war von 2002 bis 2012 auf der Grundlage des Gesellschafterbeschlusses vom 12. Juni 2002 u. a. Herr Dr. C. (nachfolgend: Geschäftsführer, C). Laut einer Bestätigung der IL vom 23. Mai 2011 war C seit 1. Dezember 1987 ununterbrochen und unbefristet, mittlerweile als Geschäftsführer bei dieser beschäftigt. Anstelle eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses des C bei der IL ein Bestätigungsschreiben von dieser vom 24. November 1987. Demnach hatte die IL gegenüber C sinngemäß erklärt, ihn am Standort M, mit der Option der Versetzung nach P., zu den in den dem Bestätigungsschreiben vorangegangenen Besprechungen vereinbarten Konditionen und nach den Bedingungen des „Nationalen Mitarbeitervertrages für alle Angestellten der priva...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA: Arbeitgeber und Betriebsstätte
Vorstellungsgespräch
Bild: PhotoAlto

Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nicht erfüllt.


Arbeitslohnbesteuerung nach DBA: Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
Urlaub Reise Karte Sabbatical Route
Bild: Pexels/Element Digital

Wird die unselbstständige Tätigkeit eines im Inland ansässigen Arbeitnehmenden bei einem im Ausland ansässigen verbundenen Unternehmen ausgeübt, ist zu prüfen, welches dieser Unternehmen als Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) - und damit als wirtschaftlicher Arbeitgeber - anzusehen ist. Im neuen 183-Tage-Schreiben hat die Verwaltung ihre Ausführungen dazu umfassend ergänzt.


Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
Haufe Finance Office Premium
Bild: Haufe Online Redaktion

Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


Thüringer FG 3 K 795/16
Thüringer FG 3 K 795/16

  Entscheidungsstichwort (Thema) Inländische Tochter-GmbH einer Schweizer Holding AG als wirtschaftliche Arbeitgeberin des im Rahmen seines Anstellungsvertrags mit der AG mit der Geschäftsführung für die GmbH beauftragten CEO der AG bei wirtschaftlicher ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren