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FG München Urteil vom 09.11.2004 - 7 K 4153/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gehaltsuntersuchungen als Schätzungsgrundlage für Angemessenheit des Geschäftsführergehalts. Unangemessenheit einer Gewinntantieme. Körperschaftsteuer 1997

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Gehaltsstrukturuntersuchungen sind als Orientierungsrahmen für eine Schätzung der Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers geeignet, auch wenn für den speziellen Tätigkeitsbereich keine ausschließlichen Vergleichswerte vorliegen.

2. Übersteigt eine Gewinntantieme einen Anteil von 25 vH der Gesamtbezüge, so ist dies ein Indiz für eine verdeckte Gewinnausschüttung.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 13.06.2005; Aktenzeichen I B 239/04)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

I.

Die mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1984 gegründete Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in L; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist nach den Bestimmungen der Satzung der Einkauf von Rohware, von Halb- und Fertigerzeugnissen der Metallwaren- und Kunststoffbranche, die Herstellung von Erzeugnissen dieser Branche sowie der Verkauf im Groß- und Einzelhandel. Darüber hinaus ist die Klägerin in den letzten Jahren vermehrt im Bereich …-technik tätig. Der Groß- und Einzelhandel macht insoweit nur einen relativ kleinen Teil der unternehmerischen Betätigung der Klägerin aus.

Am Stammkapital der Klägerin in Höhe von 100.000 DM waren im Veranlagungszeitraum 1997 (Streitjahr) Herr K und Herr P zu jeweils 50 v.H. beteiligt. Herr P war im Streitjahr zugleich zum alleinigen Geschäftsführer der Klägerin bestellt.

Unter dem 15. Februar 1985 hatte die Klägerin mit Herrn K und Herrn P jeweils einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag abgeschlossen. Nach ei...

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