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FG München Urteil vom 07.05.2007 - 7 K 5254/04 (veröffentlicht am 25.07.2007)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verkauf von in Großbritannien gelegenem Grundbesitz. subject-to-tax-clause gem. DBA-Großbritannien. Britische Steuerpflicht der Veräußerung von Grundbesitz. Harmonisierung des Doppelbesteuerungsrechts. Anwendbarkeit von § 9 Nr. 1 Satz 2 bzw. Nr. 3 GewStG bei Verpachtung einer Farm in Großbritannien

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zum Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des von einer inländischen GmbH erzielten Gewinns aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen verpachteten Farm nach Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien.

2. Offen bleiben konnte, ob eine Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen i.S. des Art. VIII Abs. 1 DBA-Großbritannien in Deutschland gem. der in Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 Halbsatz 2 DBA enthaltenen Rückfallklausel schon dann zu erfolgen hat, wenn der Veräußerungsgewinn in Großbritannien nur dem Grunde nach abstrakt steuerpflichtig ist oder ob eine tatsächliche Besteuerung erfolgt sein muss.

3. Zu den Voraussetzungen der britischen Steuerpflicht der Veräußerung von in Großbritannien belegenem Grundbesitz gem. Sec. 10 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 und 3 des Taxation of Chargeable Gains Act 1992 (TCGA) (Annahme einer trade-Tätigkeit).

4. Sieht das Gemeinschaftsrecht in seinem gegenwärtigen Stand und in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, obliegt es den Mitgliedstaaten Maßnahmen der Vereinheitlichung oder Harmonisierung des Doppelbesteuerungsrechts allgemein zu erlassen. Davon umfasst werden auch Fälle, in denen Doppelbesteuerungsabkommen bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise zu einer „Keinmalbesteuerung” ...

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