Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattung von Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Person. Festsetzungsfrist für den Erlass eines Freistellungsbescheids
Leitsatz (redaktionell)
Die Festsetzungsfrist zum Erlass eines Freistellungsbescheids als verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Erstattung der Kapitalerstagsteuer an eine im Ausland ansässige Person beginnt nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steueranmeldung durch die Bank als Schuldnerin der Kapitalerträge eingereicht wird, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist.
Normenkette
AO § 37 Abs. 2, § 155 Abs. 1 S. 3, § 170 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2a; EStG § 44 Abs. 1, § 45a Abs. 1 S. 1, § 49
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens im ersten und zweiten Rechtszug.
Tatbestand
Das Verfahren befindet sich im 2. Rechtszug.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer hat.
Der Kläger wohnte in den Streitjahren (1995 und 1996) in den USA und hatte in Deutschland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Er war Mitglied einer Erbengemeinschaft nach der verstorbenen L. Die Einkünfte der Erbengemeinschaft wurden für die Streitjahre erstmals mit Bescheiden vom 22. Februar 2002 gesondert und einheitlich festgestellt. Die dem Kläger zugerechneten Einkünfte der Erbengemeinschaft betreffen die Einkünfte aus einer Hausgemeinschaft, an der die verstorbene Frau L beteiligt war. Die Einkünfte der Hausgemeinschaft werden ebenfalls einheitlich und gesondert festgestellt und auf die Beteiligten – darunter die Erbengemeinschaft – verteilt.
I...