rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Behandlung ungeklärter Zahlungseingänge auf dem betrieblichen Konto eines Aufsichtsrats und Beirats als steuerpflichtige Umsätze
Leitsatz (redaktionell)
1. Werden Geldeinlagen bzw. ihre Herkunft geprüft, ist der Steuerpflichtige verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet.
2. Ist der Steuerpflichtige als Aufsichtsrat und Beirat unternehmerisch tätig und sind auf seinem betrieblichen Bankkonto Zahlungen von Firmen für die Tätigkeit als Aufsichtsrat eingegangen, so bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass das FA diese Beträge rechtmäßig als steuerpflichtige Umsätze behandelt hat, wenn der Steuerpflichtige für seine Behauptung, insoweit handle es sich um treuhänderisch vereinnahmte Vergütungen, keine entsprechenden Nachweise vorgelegt und die weitere Verwendung der Gelder nicht glaubhaft gemacht hat.
Normenkette
FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1; EStG § 4 Abs. 1, 3, § 18 Abs. 1 Nr. 3; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1; AO § 162 Abs. 2 S. 1, § 158
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) Umsatzzuschätzungen in Höhe ungeklärter Geldzuflüsse auf einem betrieblichen Bankkonto des Antragstellers vornehmen durfte.
Der Antragsteller ist als Aufsichtsrat und Beirat unternehmerisch tätig. Für das Jahr 2008 setzte das FA die Umsatzsteuer zunächst entsprechend der am 27. April 2010 eingegangenen Umsatzsteuererklärung mit Bescheid vom 19. Mai 2010 auf 9.834,22 EUR fest.
Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das FA unter anderem fest, dass auf einem betrieblichen Bankkonto des Antragstellers Zahlungen der Firma F sowie der Firma I in Gesamthöhe von 8.459,95 EUR für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat eingegangen waren, die er nicht der Umsatzsteuer unterwor...