Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Köln Urteil vom 30.10.1995 - 9 K 2135/91

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.04.1997; Aktenzeichen IX R 17/96)

 

Tatbestand

Die Kläger (Kl.) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Sie traten am 20.12.1983 einer Bauherrengemeinschaft bei, die in 1, Eigentumswohnungen errichtete. Treuhänder der Bauherrengemeinschaft war die W. mbH, deren Geschäftsführer der jetzige Prozeßbevollmächtigte der Kläger (Bev.) ist. Das Objekt wurde am 14.12.1984 bezugsfertig.

Bei einer von der … (Groß-Bp.) durchgeführten Betriebsprüfung wurde bekannt, daß anläßlich des Beitritts der Kl. zu einer weiteren Bauherrengemeinschaft (2) der Bev. zusammen mit Herrn E. am 17.12.1984 vor dem Notar … ein bis zum 31.12.1989 befristetes Kaufangebot zugunsten der Kl. hatte beurkunden lassen. Darin verpflichteten sie sich, je zur Hälfte die den Kl. gehörende Eigentumswohnung … im Gebäude 1 … nach Ablauf der 5-jährigen Mietzeit zu den beurkundeten Einstandskosten zu kaufen, falls die Kl. dies wünschten.

Die Groß-Bp. zog daraus den Schluß, daß die Kl. vom 17.12.1984 an nicht mehr die Absicht gehabt hätten, aus der Eigentumswohnung langfristig Überschüsse zu erzielen. Es sei davon auszugehen, daß das notarielle Kaufangebot auf Verlangen der Kl. abgegeben worden sei, da es – als Plazierungshilfe im Sinne einer zusätzlichen Absicherung und Risikominderung – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beitritt der Kl. zu einer weiteren Bauherrengemeinschaft beurkundet worden sei. Ein solches Rückkaufangebot...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    BFH IX R 15/91 (NV)
    BFH IX R 15/91 (NV)

      Entscheidungsstichwort (Thema) Einkünfteerzielungsabsicht; Mietkaufmodell mit Wahlmöglichkeit  Leitsatz (NV) Einem Steuerpflichtigen fehlt bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell die Einkünfteerzielungsabsicht, solange er sich noch nicht entschieden ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren