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FG Köln Urteil vom 27.01.2005 - 2 K 3316/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Europarechtskonformität des Ausschlusses der Verzinsung von Steuerabzugsbeträgen sowie des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Der in § 233a Abs. 1 S. 2 AO angeordnete Ausschluss der Verzinsung von Steuerabzugsbeträgen begegnet keinen europarechtlichen Bedenken.

2) Das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG ist ein europarechtskonformes Mittel der Steuererhebung.

 

Normenkette

EStG § 50a; AO § 233a Abs. 1 S. 2

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 03.09.2009; Aktenzeichen 1 BvR 1098/08)

BFH (Beschluss vom 18.09.2007; Aktenzeichen I R 15/05)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf die Festsetzung von Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO hat.

Die Klägerin ist eine britische Kapitalgesellschaft, die die Musikgruppe ABC einer deutschen Konzertveranstalterin in der Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 für verschiedene musikalische Darbietungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt und sich für die Produktion verantwortlich gezeigt hat. Die Konzertveranstalterin hatte von den der Klägerin zustehenden Vergütungen Abzugssteuer nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 d EStG i.V. mit § 50a Abs. 4 EStG in der für 1997 geltenden Fassung einbehalten.

Mit Antrag vom 23.12.1998 beantragte die Klägerin die Erstattung deutscher Abzugssteuer. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 19.07.2001 zunächst nur teilweise entsprochen. Nachdem die Klägerin in einem Einspruchsverfahren die notwendigen Ergänzungen nachgeholt hatte, erließ der Beklagte am 16.11.2001 einen abhelfenden Erstattungsbescheid.

Mit Schreiben vom 13.08.2001 beantragte die Klägerin die Verzinsung des Steuererstattungsbetrages in Höhe von 76.468,52 DM nach § 233a AO. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 28.11.2001 mit der Begründung abgelehnt, dass nach § 233a...

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