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FG Köln Urteil vom 24.03.2011 - 15 K 1055/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Elternteil behält den Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds, sofern es an einem Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei nicht im Haushalt der Eltern lebendem volljährigem Kind, für das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne Anrechnung von Kindergeld gezahlt worden ist, fehlt. Insoweit gilt der Anspruch nicht als im Sinne von § 74 Abs. 2 EStG erfüllt.

 

Normenkette

SGB X §§ 103-104, 107 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.11.2012; Aktenzeichen III R 24/11)

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob ein Erstattungsanspruch der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) B gegenüber der Beklagten gemäß § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG – in Verbindung mit §§ 103, 104 des X. Sozialgesetzbuches (SGB X) besteht, nach dem der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für das Kind D als erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1 SGB X).

Der Kläger bezog in der Zeit von August 2008 bis Januar 2009 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1a des II. Sozialgesetzbuches in Verbindung mit § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des III. Sozialgesetzbuchs (sog. ALG II) in Höhe von insgesamt 1.414,69 EUR bzw. ab 9/2008 von 1.425,69 EUR monatlich. Zur Bedarfsgemeinschaft gehörten in dieser Zeit seine Ehefrau Frau A1 und die Tochter A2 (s. Bewilligungsbescheide vom 06.03.2008 und 22.08.2008, Bl. 198 ff. d. FG-Akte). Bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigte die Beigeladene als Einkommen ein Mal Kindergeld in Höhe von 154,00 EUR monatlich.

Das am 23.07.1989 geborene un...

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