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FG Köln Urteil vom 20.05.2016 - 12 K 562/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Aufwendungen für das im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen anknüpfende Masterstudium (L.LM.) in den USA können grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden.

2) Die als Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen sind um seitens des DAAD gewährte und gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfreie Stipendiumsleistungen zu kürzen.

 

Normenkette

EStG §§ 19, 3 Nr. 44, § 9 Abs. 1 S. 1

 

Nachgehend

BFH (Aktenzeichen VI R 29/16)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemachten Kosten für ein Masterstudium um hierfür erhaltene Stipendiumsleistungen zu kürzen sind.

Der Kläger ist als Rechtsanwalt bei einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei in … tätig. Er erzielte im Streitjahr als Volljurist Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Vertretung Assessorkurse) und nichtselbständiger Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Anwaltskanzlei in …. In der Zeit vom ….2010 bis zum ….2011 führte er ein Aufbaustudium in Form des LL.M. (Master of Laws) an der University… durch. Hierfür erhielt er vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst e.V. (DAAD) laut Bescheid vom 21.06.2010 ein Stipendium, welches einen Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 975 €, zahlbar in monatlichen Raten, einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von 775 € und die Übernahme der Studiengebühren bis zu einer Höhe von 15.400 € umfasste. Mit E-Mail vom 03.09.2010 wurde dem Kläger seitens des DAAD mitgeteilt, dass die Studiengebührenbeihilfe für die USA auf 18.000 € erhöht wurde. Zweck des DAAD ist laut dessen Satzung die Pflege der akademischen Beziehu...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Vorweggenommene Werbungskosten. Stipendienleistungen  Leitsatz (redaktionell) Kosten für ein Masterstudium (LLM) in den USA, die als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ...

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