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FG Köln Urteil vom 18.01.2017 - 2 K 3758/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungssteuer auf Umlagezahlungen eines Charterausfallpools

 

Leitsatz (redaktionell)

Umlagezahlungen der Mitglieder eines Charterausfallpools zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Falle nicht kostendeckender Vercharterung der Schiffe der Mitglieder unterliegen der Versicherungssteuer.

 

Normenkette

VersStG §§ 2-3, 4 Nr. 11, § 1

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die von der Klägerin vereinnahmten Umlagen zur Finanzierung der an ihre Mitglieder gezahlten Unterstützungsleistungen im Falle nicht kostendeckender Vercharterung der Schiffe der Mitglieder der Versicherungsteuer unterliegen.

Die am … Mai 2002 gegründete Klägerin, organisiert in der Rechtsform eines – mangels erfolgter Eintragung – nicht rechtsfähigen Vereins mit Sitz in C, bildet den Zusammenschluss verschiedener Einschiffsgesellschaften insbesondere zu dem Zweck, den Mitgliedern der Klägerin ein in der Satzung geregeltes, seit 2009 auch tatsächlich praktiziertes solidarisches Unterstützungssystem zur Verfügung zu stellen. Hiernach erhalten diejenigen Mitglieder der Klägerin, deren Schiffe aufgrund der Marktlage keine Beschäftigung finden oder nicht zu auskömmlichen, kostendeckenden Bedingungen beschäftigt (verchartert) werden können, von der Klägerin eine Unterstützung, die wiederum von den Mitgliedern aufgebracht wird, deren Schiffe beschäftigt (verchartert) sind. Die Unterstützungen werden nur im Bedarfsfalle und grundsätzlich nur aus den Beiträgen der Mitglieder mit im entsprechenden Zeitraum beschäftigten Schiffen geleistet.

Die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen und die entsprechenden Beitragspflichten der Mitglieder sind im Einzelnen in der Satzung der Klägerin in der Fassung vom …. März 2009 (Bl. 68 ff. der Gerichtsakte –GA–; deutsc...

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