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FG Köln Urteil vom 16.11.2005 - 13 K 3009/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwartschaftswerte einer Hinterbliebenenversicherung Gewinn erhöhend zu berücksichtigen

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine zusammen mit einer Pensionszusage für die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers gewährte Hinterbliebenen-Rückdeckungsversicherung ist in Höhe der jeweiligen Anwartschaft zum Abschlussstichtag mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherers zu aktivieren.

 

Normenkette

HGB § 238 Abs. 1, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 266; EStG § 6a Abs. 3; HGB § 253 Abs. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 09.08.2006; Aktenzeichen I R 11/06)

 

Tatbestand

Die im Jahre 0000 gegründete Klägerin ermittelt ihren Gewinn für ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Bilanzstichtag ist der 30.09. des Kalenderjahres. Für die Streitjahre wurde die Klägerin unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur Körperschaftsteuer veranlagt.

Die Klägerin hatte dem Gesellschafter-Geschäftsführer H.X. am 00.00.0000 mit Nachträgen vom 00.00.0000 und 00.00.0000 eine Pensionszusage gewährt, die auch eine Hinterbliebenenrente für seine Ehefrau I.X. umfasste. Danach sollte Herr H.X. ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei vorherigem Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei vorherigem Ausscheiden infolge Berufsunfähigkeit ein lebenslängliches Ruhegeld in Höhe von 160 % der aktiven Bezüge der Beschäftigungsgruppe … des jeweils zeitlich gültigen Gehaltsabkommens der … Industrie erhalten. Der Ehefrau des Herrn H.X. wurde für den Fall seines vorherigen Versterbens und des Fortbestehens der Ehe bis zu diesem Zeitpunkt eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente in Höhe von 100 % der für ihren Ehemann geltenden Bemessungsgrundlage zugesagt. Dieser Rentenanspruch sollte bei Wiederverheiratung erlöschen.

Zur Rückdeckung dieser Rente...

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