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FG Köln Urteil vom 14.12.2005 - 4 K 2927/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Berechnung der Höhe von Rückstellungen sind zur Saldierung kompensierende Geschäfte nicht zu erforderlich, ausreichend ist die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Vorteil (Anschluss an BFH v. 23.6.1997 - GrS 2/93, BStBl. II 1997, 735, gegen R 38 Abs. 1 EStR 1999).

 

Normenkette

InsO § 208; AO § 218; EStG § 6 Abs. 3 Nr. 3a

 

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung einer von der Klägerin geltend gemachten Rekultivierungsrückstellung.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH & Co KG, ist die Herstellung von Transportbeton sowie Mineralgewinnung. Gesellschafter der Klägerin sind die …Verwaltungs GmbH (Verwaltungs GmbH) ohne Einlage als Komplementär und … als Kommanditist.

Mit Notarvertrag vom …1999 (Bl. 221 – 242 Bp-Handakte) erwarb die … Vermögensverwaltungs GmbH (GmbH) von der Fa… GmbH (RB) das Grundstück Gemarkung …, Flur … Flurstücke 47/1, 48, 49 a und 50 – 52 mit einer Gesamtfläche von 51.425 qm. Die Verkäuferin, RB, war Rechtsnachfolgerin der früher bestehenden Firma … und … Verkaufs- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG (…). RB hatte bisher über eine GbR unter der Bezeichnung ARGE … (ARGE) die Abgrabung von Sand und Kies auf diesem Grundstück vornehmen lassen. Diese Aktivitäten wurden auf der Grundlage der … erteilten Abgrabungsgenehmigung des Regierungspräsidenten … vom …1993 (Bl. 255 – 272 Bp-Handakte) in der Fassung des Widerspruchs- und Änderungsbescheids vom …1993 (letzterer befindet sich nicht in den vorgelegten Akten) durchgeführt. Der Genehmigung vom …1993 war als Anlage 7 ein Abbau- und Vefüllplan beigefügt (welcher sich nicht in den vorgelegten Akten befindet).

Der Abgrabungsgenehmigung vom …1993 war eine Vielzahl von Auflagen beigefüg...

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