Entscheidungsstichwort (Thema)
Erwerb eigener Anteile durch GmbH
Leitsatz (redaktionell)
Der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch eine GmbH erfüllt keinen schenkungsteuerlichen Tatbestand, selbst wenn der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt. Dieses gilt jedenfalls vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG.
Normenkette
ErbStG § 7 Abs. 8, 7, 1 Nr. 1
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die Klägerin einen schenkungssteuerlichen Tatbestand erfüllt, sofern der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt.
Die Klägerin wurde am 1. Oktober 1999 gegründet und betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Agentur für die Beratung, Strategie, Konzeption, Kommunikation, inhaltliche Gestaltung, Moderation und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen (HRB 1 des Amtsgerichts B). Gesellschafter der Klägerin waren zunächst Herr C mit zwei Geschäftsanteilen im Nennwert von 6.750 EUR und 6.250 EUR und dessen Ehefrau, Frau A, mit einem Geschäftsanteil im Nennwert von 12.000 EUR.
Mit Übertragungsvertrag vom … März 2004 (UR.Nr. 2 des Notars D aus E) übertrug die Gesellschafterin ihren Geschäftsanteil an der Klägerin auf die Klägerin selbst. Den hierfür vereinbarten Kaufpreis von 100.000 EUR überließ sie der Klägerin darlehensweise (vgl. § 3 des Vertrags). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den notariellen Übertragungsvertrag vom … März 2004 (Schenkungssteuerakte) verwiesen. Die Klägerin hat diese Anteile in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 als Umlaufvermögen ausgewiesen und zu Lasten des Gewinnvortrags gemäß § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) eine Kapitalrüc...