Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirtschaftliches Eigentum an Filmrechten
Leitsatz (redaktionell)
1) Eine Filmvertriebsgesellschaft erwirbt durch die Einräumung eines 42 Jahre umfassenden Verwertungsrechts an einem im Wege der unechten Auftragsproduktion hergestellten Films kein wirtschaftliches Eigentum an den Filmrechten.
2) Die Filmproduktionsgesellschaft hat bei Vertragsschluss somit keine abgezinste Kaufpreisforderung zu aktivieren.
3) Die Produktionsgesellschaft hat auch keinen Anspruch auf eine zeitanteilig auf die Laufzeit des Vertriebsvertrages aufzuteilende Schlusszahlung zu aktivieren.
Normenkette
UrhG § 94; AO § 39
Nachgehend
BFH (Urteil vom 14.04.2022; Aktenzeichen IV R 32/19)
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist die ertragsteuerliche Behandlung eines von der Klägerin abgeschlossenen Filmvertriebsvertrages streitig.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführte Filmproduktionsgesellschaft. Komplementärin der mit Gesellschaftsvertrag vom …2006 unbefristet gegründeten Klägerin ist die A Verwaltungs-GmbH, Kommanditisten sind die Herren B und C. Gesellschaftszweck der Klägerin ist …
Mit Produktionsdienstleistungsvertrag von 2006 beauftragte die Klägerin zunächst die Firma D LLC (Firma D) mit Sitz in E/USA mit der Herstellung eines Kinofilms mit Spielfilmlänge mit dem Arbeitstitel …. In diesem Vertrag wurde u.a. festgehalten, dass die Klägerin Autor, Produzent und Copyrightinhaber dieses Films und alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller Rechte gleich welcher Art weltweit während der gesamten Laufzeit des Copyrights sei.
Mit Filmvertriebsvertrag von …2006 übertrug die Klägerin als Eigentümerin und Lizenzgeber der Firma F International BV (Firma F) mit Sitz in G/Niederlande als Lizenznehmerin die Verwertungsrechte an...