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FG Köln Urteil vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine gewerblichen Einkünfte einer Karnevals-Gesangsgruppe:

Leitsatz (redaktionell)

Eine Karnevalsgesangsgruppe, die eine selbständige künstlerische Tätigkeit ausübt, wird nicht dadurch zum Gewerbebetrieb, dass sie in geringem Umfang - hier zu einem Umsatzanteil in Höhe von 2,25% - Fanartikel und Tonträger verkauft.

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.08.2014; Aktenzeichen VIII R 16/11)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Einkünfte der Klägerin als gewerbliche Einkünfte anzusehen sind.

Die Klägerin ist eine Gesangsgruppe, die überwiegend im Bereich des Karnevals tätig ist und im Rahmen von Konzerten auftritt.

In der am 29. März 2007 erstellten Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG für das Streitjahr ermittelte die Klägerin – soweit hier von Belang – Erlöse zu 7 v.H. Umsatzsteuer in Höhe von 216.374,84 EUR und Erlöse zu 16 v.H. Umsatzsteuer in Höhe von 5.000 EUR. Der Gewinn betrug danach 126.683,07 EUR.

Dem vorausgegangen war eine Umsatzsteuersonderprüfung für die Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträume I bis IV/2005. Im Prüfungsbericht vom 15. Januar 2007 hielten die Prüfer in Tz. 14 b fest, Verkäufe von Fanartikeln und CDs seien bisher nicht als Erlöse erfasst. Die Aufzeichnungen der Berichtsfirma seien hier nicht vollständig und schlüssig. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen werde davon ausgegangen, dass die Erlöse mit netto 5.000 EUR zzgl. 16 v.H. Umsatzsteuer (800 EUR) anzusetzen seien. Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf den Inhalt des Prüfungsberichts Bezug genommen.

Nachdem für die Klägerin zunächst keine Feststellungserklärung abgegeben worden war, schätzte der Beklagte die Feststellungsgrundlagen und berücksichtigte dabei Einkünfte aus Gewerbebetrie...

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      Leitsatz Eine Umqualifizierung der gesamten Einkünfte einer Karnevalsband in Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist nicht gerechtfertigt, wenn die originär gewerblichen Einkünfte aus dem Fanartikelverkauf nur einen äußerst geringen Anteil ausmachen. Das FG Köln ...

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