Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BFH II B 44/20)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung des Wertes der
Bereicherung bei einer gemischten Schenkung - keine Differenzierung
nach Leistungsauflagen und Nutzungs-/Duldungsauflagen Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach §
14 Abs. 2 BewG
Leitsatz (amtlich)
1. Der Wert
der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des
Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts
der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine
Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen
andererseits ist nicht erforderlich.
2. Nicht nur bei der Ermittlung
des Kapitalwerts von Nutzungs-/Duldungsauflagen, sondern auch bei
Leistungsauflagen ist eine Kürzung nach § 14 Abs. 2 BewG vorzunehmen.
Normenkette
BewG § 14 Abs. 2
Nachgehend
BFH (Urteil vom 21.08.2024; Aktenzeichen II R 11/21)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung
gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung
der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes
(BewG) zu kürzen ist.
Die Klägerin ist Erbin der am ... 2012 im Alter von 81
Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem
Vertrag vom 9. Oktober 2012 übertrug die Übergeberin ihr Grundstück
im X in Hamburg auf die Klägerin (...) Das Grundstück ist bebaut mit
einem Mietshaus mit 8 Wohnungen und 2 Kellergewerberäumen. Die Übergeberin bewohnte
eine Wohnung im 2. Obergeschoss. Als Gegenleistung wurden ein Barkaufpreis
in Höhe von ... € sowie eine monatlich zu zahlende Rente in Höhe
von ... € vereinbart, die ab dem 1. Januar 2013 monatlich im Voraus
zu zahlen war. Zudem verpflichtete sich die Klägerin, die Übergeberin
zu pflegen, f...