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FG Hamburg Urteil vom 27.01.2011 - 2 K 13/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuergesetz: Steuerberaterkosten eines vom Arbeitgeber nach Deutschland entsandten Ausländers

 

Leitsatz (amtlich)

Auch bei einem Ausländer, der von seinem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wurde, sind nicht alle Steuerberatungskosten Werbungskosten bei seiner nichtselbstständigen Tätigkeit, wenn der Steuerberater auch in dem Bereich Hilfe leistet, der dem privaten steuerlichen Bereich zuzuordnen ist.

Dies gilt auch bei einer sog. Nettolohnvereinbarung zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer die zu viel gezahlte Lohnsteuer selbst erstattet bekommt, er diesen Anspruch also nicht an seinen Arbeitgeber abgetreten hat.

 

Normenkette

EStG § 9

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger seine Steuerberatungskosten in vollem Umfang als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann.

Die Kläger sind niederländische Staatsangehörige. Der Kläger wurde von seinem niederländischen Arbeitgeber zur Ausübung seiner nichtselbständigen Tätigkeit nach Deutschland entsandt und arbeitete seit dem 01.10.1999 in Deutschland als Geschäftsführer. Die Entsendung war zeitlich befristet und wurde jeweils um einen weiteren Zeitraum verlängert. Die Tätigkeit in Deutschland endete am 15.11.2008. Der Kläger behielt seinen Lebensmittelpunkt in den Niederlanden bei, seine Familie blieb in den Niederlanden. Der Kläger fuhr an den Wochenenden regelmäßig zu seiner Familie. In ihrer Einkommensteuererklärung beantragten sie die Zusammenveranlagung und reichten in diesem Zusammenhang auch die Anlage EU/EWR ein. In ihrer Einkommensteuererklärung erklärten die Kläger u. a. Sonderausgaben und Kirchensteuer. Die Kläger haben ... Kinder, welche ... geboren sind. Im Streitjahr befanden sich beide noch in der Ausbildung un...

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