Entscheidungsstichwort (Thema)
Energiesteuer: Energiesteuerentlastung für Biokraftstoffe
Leitsatz (amtlich)
Zur Auslegung des Begriffs thermochemische Umwandlung in § 50 Abs. 5 Nr. 1 EnergieStG 2007 (heute § 50 Abs. 4 Nr. 1 EnergieStG).
Normenkette
EnergieStG § 50 Abs. 1 Nr. 3; EnergieStG 2007 § 50 Abs. 5 Nr. 1; EnergieStG § 50 Abs. 4 Nr. 1
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Erstattung von Energiesteuer.
Die Klägerin, eine Mineralölgesellschaft, vertreibt einen von einem ... Mineralölunternehmen erworben Biokraftstoff mit der Bezeichnung XY (...) durch anteilige Beimischung in von ihr vertriebene Dieselkraftstoffe. Das Herstellungsverfahren von XY beschreibt sie wie folgt:
"Ausgangsprodukt zur Herstellung von XY sind Pflanzenöle aus Ölsaaten, vor allem Palmöl sowie ein geringer Anteil tierischer Fette.
Pflanzenöle und tierische Fette bestehen zu über 90 % aus verschiedenen Triglyceriden, also aus Stoffverbindungen, die aus den Bestandteilen Fettsäure und Glycerol bestehen.
Da zur Herstellung von Biokraftstoff zunächst die Abtrennung der weiteren Bestandteile erforderlich ist, werden die Ausgangsprodukte in der Regel zunächst vorbehandelt.
Die vorhandenen Triglyceride werden dann durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff (Hydrierung), die bei Temperaturen von 320 °C bis 360 °C und bis zu 80 bar Druck einsetzt, in Kohlenwasserstoffe umgewandelt, wobei in Abhängigkeit von der thermischen Belastung und von der Auswahl des Katalysators die Spaltung der ursprünglichen Kohlenstoffkette in Moleküle mit kürzerer Kettenlänge erfolgt. Neben der Spaltung des Fettsäureglycerids (Hydrocracking) in Propan und Fettsäuren erfolgt durch Isomerisierung (Umwandlung von Molekülen, wobei eine Änderung der Atomfolge in ein ande...