Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 22.11.2005 - IV 168/04

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erhebung von Antidumpingzoll auf Einräder

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Einrad ist ein Fahrrad im Sinne im Sinne der Position 8712 des Elektronischen Zolltarifs und im Sinne von Art. 1 VO Nr. 2474/93 und wird nach dieser Regelung (noch) mit Antidumpingzoll belegt.

 

Normenkette

EWGV 2474/93 Art. 1

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 12.10.2006; Aktenzeichen VII B 326/05)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erhebung eines Antidumpingzolls.

Mit Zollanmeldung vom 5.7.2004 meldete die Klägerin die Überführung eines Containers mit insgesamt 1.056 Einrädern mit Ursprung in der VR China zur Überführung in den freien Verkehr an. Ausgehend von einem Zollwert von 11.692,47 EUR und einem Abgabensatz von 30,6% berechnete der Beklagte mit Einfuhrabgabenbescheid vom 5.7.2004 unter anderem Antidumpingzoll in Höhe von 3.577,90 EUR. Dabei ordnete er die Einräder entsprechend der Anmeldung als Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor ohne Kugellager, andere Zweiräder der Warennummer 8712 0030 00 0 zu.

Soweit in dem Einfuhrabgabenbescheid ein Antidumpingzoll festgesetzt wurde, legte die Klägerin am 14.7.2004 Einspruch ein. Sie trägt vor, es handele sich um Einräder, die an Kinder oder Artisten verkauft würden und nicht um Zweiräder. Derartige Einräder würden in Deutschland nicht hergestellt, so dass kein Anlass für die Erhebung eines Antidumpingzolls bestehe.

Mit Bescheid vom 30.7.2004 änderte der Beklagte den Abgabenbescheid vom 5.7.2004 dahin, dass die Codenummer 8712 0080 000 zugrunde gelegt wurde. Die festgesetzten Einfuhrabgaben blieben ansonsten unverändert.

Der Einspruch wurde mit Einspruchsentscheidung vom 23.8.2004 zurückgewiesen.

Mit ihrer am 7.9.2004 bei Gericht eingegangenen Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter. Sie meint, die Erhebung eines Antidumpingzolls sei vom Gemeinschaftsverordnungsgeber nicht beabsichtigt gewesen. Antidumpingmaßnahmen seien nur für die Einfuhr von Zweirädern vorgesehen, da nur diese sowohl in China als auch in der Gemeinschaft hergestellt würden. Dies ergebe sich aus Sinn und Zweck der Verordnung Nr. 2474/93. Im Übrigen gehörten andere als zweirädrige Kinderfahrräder - und damit auch Einräder - zur Position 95.01. Dass die Einfuhr von Einrädern nicht antidumpingzollpflichtig sei, ergebe sich auch aus der Verordnung Nr. 1095/2005, der Nachfolgeverordnung zur Verordnung Nr. 2474/93. Dort sei nunmehr ausdrücklich geregelt, dass Einräder nicht dem Antidumpingzoll unterfielen.

Die Klägerin beantragt, den Einfuhrabgabenbescheid vom 5.7.2004 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 30.7.2004 und der Einspruchsentscheidung vom 23.8.2004 aufzuheben.

Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Er trägt vor, aus der Verordnung Nr. 2474/93 ergebe sich, dass der Gemeinschaftsverordnungsgeber alle nicht motorisierten Fahrräder des Codes 8712 00 mit Ursprung in der Volksrepublik China mit einem Antidumpingzoll belasten wolle. Eine Beschränkung auf Unterpositionen, die ausdrücklich nur Zweiräder umfassten, sei nicht erfolgt. Dem Antidumpingzoll unterfielen alle unter die Position 8712 fallenden Waren, also auch die streitbefangenen Einräder. Spielraum für die von der Klägerin vertretene Auslegung bestehe nach dem Verordnungswortlaut nicht. Auf die Verordnung Nr. 1095/2005 könne sich die Klägerin nicht berufen, da deren Regelungen nicht auf den Einfuhrzeitpunkt zurückwirkten.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte sowie die Sachakten des Beklagten Bezug genommen.

 

Entscheidungsgründe

Die zulässige Anfechtungsklage ist unbegründet.

Die angefochtenen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Antidumpingzolls ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 des Rates vom 8.9.1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (VO Nr. 2474/93). Danach wird auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) des KN-Codes 8712 00 mit Ursprung in der Volksrepublik China ein endgültiger Antidumpingzoll in Höhe von 30,6% eingeführt, der nach den geltenden Zollbestimmungen erhoben wird.

Damit ist geregelt, dass sämtliche Waren des KN-Codes 8712 00 mit Ursprung in der Volksrepublik China dem Antidumpingzoll unterfallen. Dass es sich bei den streitgegenständlichen Einrädern um Fahrräder im Sinne des KN-Codes 8712 00 handelt, ist eindeutig.

Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil v. 20.6.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteil v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 9.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 5.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.7.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung vo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH: Alle am 10.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Bundesfinanzhof Schild
Bild: Haufe Online Redaktion

Am 10.10.2024 hat der BFH zwölf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.


BFH Überblick: Alle am 11.05.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Bundesfinanzhof Schild
Bild: Haufe Online Redaktion

Am 11.05.2023 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.


BFH Kommentierung: Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen (Holzhackschnitzel-Fall)
Kaminofen Kamin Feuer Holz Heizen
Bild: Pexels/милош-поповић

Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt A v. 3.2.2022, C-515/20; EU:C:2022:73 – Änderung der Rechtsprechung).


Kontierungslexikon für die Praxis: Richtig kontieren von A-Z
Richtig kontieren von A-Z
Bild: Haufe Shop

Mit der Kontierungstabelle ordnen Sie schnell und sicher die 5.000 häufigsten Geschäftsvorfälle den richtigen Konten zu und bestimmen die Abschlusspositionen der Konten. Mit ausführlichen Erläuterungen zur richtigen Kontierung. Zusätzlich steht Ihnen ein Kontierungs-ABC online zur Verfügung.


BFH VII B 326/05 (NV)
BFH VII B 326/05 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Erhebung von Antidumpingzoll auf Einräder aus China  Leitsatz (NV) 1. Vor ihrer Änderung durch die VO Nr. 1095/2005 erfasste die Antidumpingzoll-VO Nr. 1524/2000 ihrem Wortlaut nach auch die Einfuhr von Einrädern aus der ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren